Insolvenz eines phG einer insolventen OHG

  • Nö, solange das Gesellschafsverfahen läuft, würde ich wg. 93 eine Klauselereilung ablehnen, nach Aufhebung des Gesellschaftsverfahrens würde ich dem jeweiligen Gläubiger ereilen.
    grrez Def

    Danke! Wie würdest Dur mit den nachträglichen Anmeldungen vorgehen, die vom Insolvenzverwalter des phG-Verfahrens wie gehabt auf die einzelnen Gläubiger lautend angemeldet wurden. Man könnte den "Fehler fortsetzen" und so beurkunden oder darauf bestehen, dass "richtig" angemeldet wird.

    Ich würde es so weiter laufen lassen, wie gesagt: problematisch wird es nur bei der Klauselerteilung, wenn das OHG-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, da muss halt genau hingeschaut werden. Klar lassen sich hier Bedenken hegen. Vlt. wäre es ja möglich, statt "Prozessbevollmächtigter" Prozessstandschafter einzubauen.
    greez Def

    Meinst Du damit die nachträglichen Anmeldungen? Welche Möglichkeit gibt es denn, wenn der Insolvenzverwalter sich weigert, die Tabellenblätter auf Prozessstandschafter zu ändern? Kann ich die Beurkundung per Beschluss ablehnen?

  • Nö, solange das Gesellschafsverfahen läuft, würde ich wg. 93 eine Klauselereilung ablehnen, nach Aufhebung des Gesellschaftsverfahrens würde ich dem jeweiligen Gläubiger ereilen.
    grrez Def

    Danke! Wie würdest Dur mit den nachträglichen Anmeldungen vorgehen, die vom Insolvenzverwalter des phG-Verfahrens wie gehabt auf die einzelnen Gläubiger lautend angemeldet wurden. Man könnte den "Fehler fortsetzen" und so beurkunden oder darauf bestehen, dass "richtig" angemeldet wird.

    Ich würde es so weiter laufen lassen, wie gesagt: problematisch wird es nur bei der Klauselerteilung, wenn das OHG-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, da muss halt genau hingeschaut werden. Klar lassen sich hier Bedenken hegen. Vlt. wäre es ja möglich, statt "Prozessbevollmächtigter" Prozessstandschafter einzubauen.
    greez Def

    Meinst Du damit die nachträglichen Anmeldungen? Welche Möglichkeit gibt es denn, wenn der Insolvenzverwalter sich weigert, die Tabellenblätter auf Prozessstandschafter zu ändern? Kann ich die Beurkundung per Beschluss ablehnen?

    Natürlich meine ich die nachträglichen Anmeldungen; die bereits geprüften sind erstmal durch.
    Wenn Du das jezt -trotz der von mir gegebenen praktischen Hinweise - dogmatisch ganz sauber machen willst, gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Möglichkeit
    du kommunizierst dies mit dem Vewalter und er trägt dies anders ein
    2. er tut dies nicht
    dann müsstet Du die Forderungsanmeldungen als unzulässig zurückweisen
    Eine Beurkundung abzulehen dürfte nicht begründbar sein.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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