Liegt in diesem Fall eine obj. Gläubigerbenachteiligung vor?
- Die Finanzverwaltung pfändet im August sämtliche der Schuldnerin gegenüber ihrer Hausbank zustehenden Ansprüche; eine Drittschuldnerzahlung erfolgt mangels Kontoguthabens nicht.
- Im November nimmt der Gesellschafter der Schuldnerin in Kenntnis der Pfändungsmaßnahme eine größere Zahlung in ausreichender Höhe auf genau dieses gepfändete Konto vor. Als Verwendungszweck gibt er "Einlage" an (weiteres ist nicht bekannt).
- Aufgrund der Tatsache, dass das Konto numehr "gedeckt" ist, nimmt die Hausbank im Januar des folgenden Jahres eine Drittschuldnerzahlung vor.
Meine Überlegung ist, dass die Zahlung ohne vorherige Pfändung auf jeden Fall gläubigerbenachteiligend wäre, weil in dem Moment, wo das Geld auf dem Bankkonto eingeht, dieses der Zwangsvollstreckung aller Gläubiger unterliegt.
Eine obj. Gläubigerbenachteiligung liegt auch vor, wenn der Schuldner ein Darlehen aufnimmt und bestimmt,. dass die Auszahlung von diesem auf das gepfändete Konto erfolgen soll.
Hier ist es auch so, dass der Gesellschafter (weil auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH) die Umstände ganz genau kennt.
Gegen einen bloßen Passivtausch spricht auch, dass jegliche Forderung des Gesellschafters der Nachrangigkeit unterliegt.