Teilmittellosigkeit / Unzulänglicher Nachlass für Nachlasspflegervergütung

  • Es ist endlich nun vom BGH entschieden worden, dass die Teilmittellosigkeit des Nachlasses nicht dazu führt, dass der NLP seine gesamte Vergütung gegen den Fiskus (mit vermindertem Stundensatz) festsetzen muss. Er kann vielmehr den erhöhten (üblichen) Stundensatz für alle Tätigkeiten geltend machen, für die der Nachlass noch ausreichend ist. Die darüber hinausgehenden Zeiten sind dann von der Staatskasse mit dem Stundensatz des VBVG zu tragen.

    Der BGH stellt sich damit (wieder einmal :) gegen das OLG Celle...und schließt sich der auch von mir und anderen Schreibern in der Literatur vertretenen Auffassung sowie der Auffassung diverser anderer OLG´s an.

    BGH, Beschluss v. 29.06.2021, IV ZB 16/20

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (20. Juli 2021 um 05:19)

  • Leider führt dein Link zu einer Verfahrensmeldung eines anhängigen Verfahrens und auch auf der BGH-Seite ist die Entscheidung unter dem Datum 29.06.2021 nicht auffindbar- kannst du das checken und einen neuen Link einstellen? Danke

  • Ist so neu und noch nicht veröffentlicht. Wird aber. Die Verlinkung mache nicht ich, sondern erfolgt automatisch durch die Forensoftware.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (20. Juli 2021 um 05:20)

  • Ich halte es für mehr als bedauerlich, dass eine solche für das Recht der Nachlasspflegschaft grundlegende Entscheidung mehr als drei Wochen nach ihrer Verkündung immer noch nicht vorliegt. Nicht einmal eine entsprechende Pressemitteilung gibt es.

  • Wir versuchen es zitierbar in die NLPeax zu bekommen und du wirst es sicher auch in den RPfleger setzen wollen, oder?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das OLG Oldenburg hatte vor kurzem eine anderslautende Rechtsprechung verlautbart, der sich unsere Bezirksrevisoren bedauerlicherweise anschlossen. Umso erfreulicher ist die Entscheidung des BGH, wonach ich nun eine gute Grundlage habe, um es genau so handzuhaben, wie ich es bisher auch gemacht habe.

  • Wir versuchen es zitierbar in die NLPeax zu bekommen und du wirst es sicher auch in den RPfleger setzen wollen, oder?

    Zitierfähig ist die Entscheidung auch mit Datum und Aktenzeichen. Aber natürlich wird die Entscheidung sicher in allen einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.

  • Schon klar Cromwell:-)

    Ich meinte mit zitierfähig eine Stelle, wo man es auch nachlesen kann. Wenn der BGH es mal schafft, die Entscheidung in seiner Datenbank online zu stellen, kann man es wenigstens da mal nachlesen.

    Ob es in die nächste NLPrax noch reinkommen kann, weiß ich nicht. Egal. Es wird schon irgendwie mal nachzulesen sein für die Allgemeinheit, ohne dass man es sich beim BGH anfordern muss…

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das Problem liegt darin, dass Richter ihre Urteile verkünden dürfen, bevor sie niedergeschrieben sind. Was macht der Richter dann, wenn er beim Niederschreiben merkt, dass seine Entscheidung doch nicht stimmig ist? Dann gibt es immer so eigenartige Sollbruchstellen in den Begründungen.

  • Die Aussage verstehe ich jetzt nicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die BGH-Entscheidung vom 29.06.2021 liegt nunmehr vor.

    Sie ist aber nicht zur Entscheidung des OLG Celle (IV ZB 16/20), sondern zur Entscheidung des OLG Braunschweig (IV ZB 36/20) ergangen. Gegen die auf der gleichen Linie liegende Entscheidung des OLG Oldenburg (FGPrax 2021, 132 = ZEV 2021, 340 LS = BeckRS 2021, 6785) war keine Rechtsbeschwerde eingelegt worden.

    Evtl. hat der BGH aber am 29.06.2021 auch gleichzeitig im Rechtsbeschwerdeverfahren IV ZV 16/20 (Celle) entschieden. Hierauf deutet das Eingangsposting von TL hin.

  • Es waren zwei vom Sachverhalt her gleichartig gelagerte Fälle von unterschiedlichen OLGs. Mir liegen beide im Volltext vor.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!