Richter zum Kopfschütteln-was tun?

  • Hallo, ich hab da mal eine Frage, vielleicht geht es euch ja auch so:

    In den Verfahren in Familie und Zivil wird von unseren Richtern munter PKH ohne Raten bewilligt. Jedoch: gerechnet wird nicht, geprüft wird nicht- es ist absolut nicht durchschaubar warum PKH überhaupt bewilligt wurde.

    Was kann man da machen? Ich fange schon an bereits bei KfB-Erstellung die PKH-Unterlagen zur Überprüfung zu erfordern, da die bislang eingereichten Unterlagen häufig unvollständig sind- wie läuft das bei euch und ggf. wie habt ihr das verbessert?


    Danke im Voraus

  • Die richterlichen Beweggründe für die Bewilligung von PKH oder VKH interessieren mich regelmäßig erst dann, wenn es zu einem Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO kommt. Dann sollte zumindest das von der Partei ausgefüllte Formular vorhanden sein. Fehlt auch das, wird es schwierig, eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse festzustellen. Das kann dann allenfalls noch funktionieren, wenn später Vermögen zugeflossen ist.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • In den Verfahren in Familie und Zivil wird von unseren Richtern munter PKH ohne Raten bewilligt. Jedoch: gerechnet wird nicht, geprüft wird nicht- es ist absolut nicht durchschaubar warum PKH überhaupt bewilligt wurde.

    Was kann man da machen? Ich fange schon an bereits bei KfB-Erstellung die PKH-Unterlagen zur Überprüfung zu erfordern, da die bislang eingereichten Unterlagen häufig unvollständig sind- wie läuft das bei euch und ggf. wie habt ihr das verbessert?

    Das kenne ich auch. Vor rund zehn Jahren hatte ich auch Richter, die da sehr freigiebig waren nach dem Motto "PKH für alle" - ohne eingereichte Erklärung oder mit auf den ersten Blick bereits erkennbarem deutlichem Vermögen.

    Mit meinen Bezirksrevisoren habe ich das abgesprochen. Soweit noch in der Beschwerdefrist, gab es jedesmal einen kurzen Tipp meinerseits an den Bezirksrevisor, der dann seinen Zufallskreisel bei der Aktenanforderung eben genau an diesem Aktenzeichen hat stoppen lassen und dann vorsorglich Beschwerde eingelegt hat mit dem Ziel, dass die PKH/VKH-Partei aussagekräftige Unterlagen vorlegt. War die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, habe ich eine sofortige Überprüfung nach § 120 a ZPO eingeleitet, damit ich überhaupt mal eine Erklärung und Belege habe und damit künftig eine Besserung festgestellt werden kann. Da kamen dann so Schätze wie eine Yacht an der Cote d Azur (die Versicherungsbeiträge wurden einkommensmildernd angegeben) oder das Mietshaus mit über 20 Parteien, bei dem die Eigentümerin ihre Mietprozesse über PKH laufen ließ...

    Der "Problemrichter" ist irgendwann in Pension. Seine Nachfolger und Kollegen waren die vielen Beschwerden leid und haben ordentliche Unterlagen angefordert. Seitdem läuft es gut und viele Richter kommen bei Zweifelsfragen zu den Rechtspflegern, oder um sich eine zweite Meinung einzuholen.

  • Solchen krassen Fälle hatte ich nicht.

    Bei Überprüfungen muss man ja eigentlich die der ursprünglichen Bewilligung zu Grunde liegende Berechnung heranziehen und dann die aktuellen Verhältnisse damit vergleichen. In aller Regel hatten die Richter ihre Berechnung aber nicht in der Akte dokumentiert.

    Wir Rechtspfleger haben dann einfach eine eigene neue Rechnung gemacht und evtl. entsprechende Zahlungen angeordnet. Leider kam nie ein Rechtsmittel.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Vorlageverfügung des BezRev (anregen), dass jede (!) Akte aus diesem Referat unverzüglich nach Bewilligung von PKH ohne Raten vorzulegen ist.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich hätte nur - durch die Brust ins Auge geschossen - aus alten Schulungsunterlagen folgende Entscheidung:

    "Weicht die Bewilligungsgrundlage hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse von den Angaben der Partei ab, soll dem Prozesskostenhilfebeschluss auch bei Bewilligung von ratenfreier PKH entnommen werden können, von welchem Einkommensbetrag das Gericht ausgegangen ist", vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2019, 2 Ta 156/19.

    Das LArbG Düsseldorf veröffentlicht aber leider nicht so viel, eine Fundstelle habe ich daher nicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich hatte mal eine, die ist von meinen Vorschlägen abgewichen: Ging mit Ansage alles an den Bez- Rev. Dann wollte sie mir Ansagen machen, klappte dann aber auch nicht.

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