§ 24 VI WEG Unterschrift eines GbR-Gesellschafters als Eigentümer

  • Hallo!

    Mir wurde ein WEG-Protokoll eingereicht. Es soll die Zustimmungspflicht nach § 12 WEG gelöscht werden.
    Problematisch kann hier die Unterschrift des Eigentümers sein. X hat als Eigentümer unterschrieben. Dieser ist aber nicht direkt als Eigentümer eingetragen, sondern eine GbR, deren Gesellschafter X ist.
    Reicht diese Unterschrift? Benötige ich Nachweise, dass X noch Gesellschafter ist und die Gesellschaft allein vertreten darf? Bräuchte ich ansonsten die Unterschriften aller Gesellschafter (mit Nachweis, dass sie die alleinigen Gesellschafter sind)?

  • Böhringer geht in der Abhandlung, „Notarielle Unterschriftsbeglaubigung bei WEG-Beschlüssen“ in der DNotZ 2016, 831/841 davon aus, dass bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein anwesender Gesellschafter die „Garantenstellung“ dürfte übernehmen können.

    Er könnte ja auch von den übrigen Gesellschaftern bevollmächtigt sein. Der Nachweis der Vollmacht ist dann nicht zu verlangen, siehe diesen Thread
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1182493

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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