Hallo!
Mir wurde ein WEG-Protokoll eingereicht. Es soll die Zustimmungspflicht nach § 12 WEG gelöscht werden.
Problematisch kann hier die Unterschrift des Eigentümers sein. X hat als Eigentümer unterschrieben. Dieser ist aber nicht direkt als Eigentümer eingetragen, sondern eine GbR, deren Gesellschafter X ist.
Reicht diese Unterschrift? Benötige ich Nachweise, dass X noch Gesellschafter ist und die Gesellschaft allein vertreten darf? Bräuchte ich ansonsten die Unterschriften aller Gesellschafter (mit Nachweis, dass sie die alleinigen Gesellschafter sind)?