Sind Hausgelder 2016 u. 2018 Masseverbindlichkeit, wenn Beschlussfassung erst in

  • 2019 erfolgt ist?

    Die Wohnungseigentümer haben die Jahresabrechnungen für den Zeitraum 2016 - 2018 aufgrund diverser Widersprüche erst in einer Eigentümerversammlung im Jahre 2019 genehmigt bzw. beschlossen. Nunmehr möchte die Hausverwaltung von mir ab dem Jahre 2016 die vom verstorbenen Eigentümer nicht geleisteten Hausgeldzahlungen bzw. Abrechnungsspitzen. Sie beruft sich darauf, dass die Fälligkeit in den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung gefallen wäre, da der Genehmigungsbeschluss nach IE erst gefasst wurde. Es geht um knapp T€ 3. Kann man in einem solchen Fall auf die Fälligkeit abstellen oder ist hier der Leistungszeitraum, also das Datum jeder fälligen Hausgeldzahlung maßgeblich? Bei den Jahresabrechnungen/Abrechnungsspitzen bin ich auch unschlüssig, wie diese nun behandelt werden soll, denn es handelt sich ja um Forderungen für vorangegangene Zeiträume (z.B. 2016), auch wenn die Abrechnungsspitze dann erst mit Genehmigungsbeschluss im Jahre 2019 fällig wurde.

  • Nachforderungen aus der Abrechnungsspitze entstehen m.E. erst mit der Beschlussfassung der WEG über die Abrechnung. Vorher gibt es keine Rechtsgrundlage für deren Einforderung, denn aus dem Wirtschaftsplan ergeben sie sich ja gerade nicht.

    Die regulären Hausgeldzahlungen beruhen auf dem Wirtschaftsplan und haben mit der Abrechnungsspitze nichts zu tun. Sie sind der Sache nach Vorauszahlungen auf (vermutlich) geschuldete Leistungspflichten des Miteigentümers. diese entstehen wie im Wirtschaftsplan und den daraus abgeleiteten Einzelwirtschaftsplänen bestimmt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • [FONT=&quot]Im Konkurs eines Wohnungseigentümers bleiben vor Konkurseröffnung begründete und fällig gewordene Ansprüche gegen den Gemeinschuldner auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen Konkursforderungen regelmäßig auch dann, wenn über die Jahresabrechnung nach Konkurseröffnung beschlossen wird.

    BGH vom 10.03.1994, IX ZR 98/93


    siehe auch Amtsgericht Düsseldorf vom 15.05.2002, 291 II 215/01 WEG[/FONT]

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!