Huhu,
ich wollte mal das allgemeine Meinungsbild abfragen, wie Nachzahlungen von ALG II von Euch nach den Änderung der Unpfändbarkeit (§ 42 Abs. 4 SGB II) behandelt werden?!
Wer gibt pauschal komplett frei?
Wer rechnet auf die Monate zurück, da die Änderung nur für die ,,Quelle'' gilt und nicht für das P Konto gilt?
Liebe Grüße