Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen.
Auf dem Titel wurde durch den Gerichtsvollzieher vermerkt, dass knapp 100€ bei ihm bezahlt wurden durch die Schuldnerin.
Der Antrag der Gläubigerin beläuft sich aber noch auf die komplette Summe, welche im Titel vermerkt ist. Eine Berücksichtigung der bereits gezahlten Beträge erfolgt nicht.
Ich finde leider keine passende Fundstelle aus welcher sich ergibt, dass das so nicht zulässig ist.
Für Hinweise auf eine Rechtsprechung oder Fundstelle wäre ich sehr dankbar.
Mohni