Zwangssicherungshypothek, Teilzahlung beim Gerichtsvollzieher

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen.
    Auf dem Titel wurde durch den Gerichtsvollzieher vermerkt, dass knapp 100€ bei ihm bezahlt wurden durch die Schuldnerin.
    Der Antrag der Gläubigerin beläuft sich aber noch auf die komplette Summe, welche im Titel vermerkt ist. Eine Berücksichtigung der bereits gezahlten Beträge erfolgt nicht.

    Ich finde leider keine passende Fundstelle aus welcher sich ergibt, dass das so nicht zulässig ist.
    Für Hinweise auf eine Rechtsprechung oder Fundstelle wäre ich sehr dankbar.

    Mohni

    Einmal editiert, zuletzt von Mohni (23. Juli 2021 um 08:13)

  • Worauf wurde denn gezahlt? Tatsächlich auf die Titelforderung oder eher auf Vollstreckungskosten? Davon hängt doch ab, ob der Titel in Höhe von 100 € verbraucht ist.
    Abgesehen von dem Umstand, daß ein Mahnbescheid ohnehin kein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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