Hallo,
mir liegt eine Kopie eines notariellen Testamentes vor, welches aus er amtlichen Verwahrung genommen wurde. Der Erblasser hat auf dem Deckblatt "gilt", Ort, Datum und Unterschrift vermerkt.
Mit der Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist das Testament ja unwirksam. Kann dieses durch diesen Vermerk Wirksamkeit erlangen?
Ein Original liegt nicht vor. Muss ich die Kopie mit dem Vermerk eröffnen und einen entsprechenden Vermerk im Eröffnungprotokoll aufnehmen?