Hallo liebe Leute,
damit die Corona-Abstände zwischen den Interessenten eingehalten werden können, finden unsere Versteigerungstermine nicht mehr in den Verhandlungssälen im Gerichtsgebäude, sondern in angemieteten Gemeindehallen statt. Für diese bezahlen wir Miete. Wie ich gelesen habe, gibt es jetzt unterschiedliche Ansichten dazu, ob diese Corona-bedingten Kosten der Hallenmiete nach KV 9006 Ziffer 1 GKG in die Kostenrechnung im Zwangsversteigerungsverfahren aufgenommen werden.
Wie praktiziert Ihr das ?