Kein Geld fürs Gutachten (Immobilien)

  • Hi, wie werden denn solche Fälle bei Euch behandelt:

    Schuldner (S), IK-Verfahren, auf Stundung eröffnet, hat eine Immobilie. Nach grober Einschätzung des IV könnte bei einem Verkauf nach Befriedigung der Grundpfandgläubiger durchaus eine freie Spitze erzielt werden. Aber das ist halt nur ungefähr, man müsste eine Begutachtung eines Sachverständigen einholen, um hier sicher zu gehen.

    Frage: Wie kann man die Kosten eines Immo-Sachverständigen bezahlen? Solte die Verwertung erfolgreich sein, kein Problem, aber was ist, wenn die Begutachtung ergibt, dass das Objekt eben nicht genügend wert ist? Das Verfahren bliebe dann masselos.

    Können Immo-Gutachten über die Auslagen, also Stundung, abgerechnet werden? Hieße ja für S auch, dass er am Ende recht hohe Verfahrenskosten tragen müsste. Andererseits muss ein IV ja auch aus Haftungsgründen eine sichere Bewertungsgrundlage bei Grundstücke haben.

    Und: Die Grundpfandgläubiger wollen sich nicht an den Kosten beteiligen, das haben sie schon überdeutlich mitgeteilt.

  • Innerhalb des InsO verfahrens seh ich keine Möglichkeiten
    Warum sollte das Gericht einen Massegegenstand sachverständig begutachten lassen?

    Insolvenzverwalterversteigerung mit PKH wär vielleicht ein Weg.

    Oder sich mit der öffentlichen Hand kurzschließen, dass die Grundsteuer nicht mehr bezahlt wird und die dann das Versteigerungsverfahren in Rangklasse 3 einleitet (was die Grundpfandrechtsgläubiger nicht mögen dürften, da dann ihre Rechte erlöschen; insofern könnte eine Ablösung im Raum stehen...)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Innerhalb des InsO verfahrens seh ich keine Möglichkeiten
    Warum sollte das Gericht einen Massegegenstand sachverständig begutachten lassen?
    ...

    Sehe ich auch so. Braucht man auch nicht, denn der Verwalter könnte ja auch selbst tätig werden und in Absprache mit den Grundpfandgläubigern einen freihändigen Verkauf einleiten. Sieht man dann ja, ob genügend bei rum kommt/käme.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hi, wie werden denn solche Fälle bei Euch behandelt:

    Schuldner (S), IK-Verfahren, auf Stundung eröffnet, hat eine Immobilie. Nach grober Einschätzung des IV könnte bei einem Verkauf nach Befriedigung der Grundpfandgläubiger durchaus eine freie Spitze erzielt werden. Aber das ist halt nur ungefähr, man müsste eine Begutachtung eines Sachverständigen einholen, um hier sicher zu gehen.

    Wieso das denn? Beim freihändigen Verkauf erkennt man den Marktwert sehr schnell, nämlich an dem was potenzielle Käufer bieten. Jeder halbwegs kompetente Makler findet da - motiviert durch die Provision - schnell den richtigen Erwerber.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Verwalterversteigerung beantragen und gut ist !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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