Hallo !
Folgendes Problem beschäftigt mich gerade :
Von der Betreuerin wurde nun im Rahmen des jährlichen Berichts erklärt, dass Sie für Ihren behinderten Sohn gegenüber dem Vater auf Unterhaltszahlungen, welche dieser aufgrund eines Unterhaltstitels leistet, verzichtet hat. Der Vater hat nicht mehr genügend Einkommen, um die Zahlungen zu erbringen. Die Leistungen betrugen monatlich 400 EUR.
Statt des Unterhalts wurde nun Grundsicherung beantragt und bewilligt, die über den 400 EUR liegt.
Hätte die Betreuerin für den Verzicht eine Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt ?