Genehmigung für Vermietung des Hauses an eigene Kinder?

  • Mann steht unter Betreuung von Ehefrau und geht dauerhaft in Altenheim. Die will aus dem gemeinsamen Haus nunmehr ausziehen, sich was ebenerdiges mieten und das Haus aber erhalten. Es soll an das Kind mit dessen Familie vermietet werden. Bedarf es da irgendeiner Genehmigung oder sind aufgrund der "befreiten" Betreuerin keine erforderlich.

  • Dem Richter zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers vorlegen, Verfahrenspfleger bestellen (a) wegen Aufagabe der Wohnung und b) Vermietung des Hauses), und darauf achten, dass die Bude ja zu marktüblichen Bedingungen (quasi annähernd fremd-konditionen) vermietet wird, da ansonsten die Gefahr des Vermögenstransfers von den Elteren auf die Kinder besteht, welche die Sicherstellung der Heimkosten des Betreuten vereiteln. Sry, aber habe gerade eine "ähnliche" Konsellation...

    [d]beides[/d] Vermietung ist natürlich genehmigungsbedürftig![/d] geändert, Quantum

    ORBIS NON SVFFICIT

    2 Mal editiert, zuletzt von Quantum (24. Juli 2021 um 14:06)

  • Ist Aufgabe der Wohnung genehmigungspflichtig? :gruebel:;)

    danke für den hinweis, war gestern schneller geschrieben als gedacht... du hast natürlich recht, irgendwie war ich bei der Kündigung der Mietwohnung, das trifft bei EIgentum ja nicht zu :D sry...

  • Ist Aufgabe der Wohnung genehmigungspflichtig? :gruebel:;)

    danke für den hinweis, war gestern schneller geschrieben als gedacht... du hast natürlich recht, irgendwie war ich bei der Kündigung der Mietwohnung, das trifft bei EIgentum ja nicht zu :D sry...

    Doch. die Vermietung von Eigentum bedarf genau so wie die Kündigung/Aufhebung eines Mietvertrags der Genehmigung. Aber nicht die Aufgabe/die Räumung der Wohnung.

    Ich krieg jedes Mal nen innerlichen Weinkrampf, wenn Betreuer die Genehmigung zur Auflösung einer Eigentumswohnung beantragen, ohne einen Mieter zu haben bzw. einen Mietvertrag vorzulegen.

    Auf Nachfrage an die Betreuer: „ich kann doch ohne Genehmigung nicht entrümpeln und Eigentum des Betroffenen entsorgen.“

    Deshalb meine Frage.

  • Doch. die Vermietung von Eigentum bedarf genau so wie die Kündigung/Aufhebung eines Mietvertrags der Genehmigung.

    hatte nie was anderes behauptet, siehe punkt b) in meinem Beitrag...

    Zitat


    Aber nicht die Aufgabe/die Räumung der Wohnung.

    das nicht, darauf bezog sich meine 2. Äußerung. das war mein flüchtigkeitsfehler den ich zuerst gemacht hatte.. :D

    Zitat


    Ich krieg jedes Mal nen innerlichen Weinkrampf, wenn Betreuer die Genehmigung zur Auflösung einer Eigentumswohnung beantragen, ohne einen Mieter zu haben bzw. einen Mietvertrag vorzulegen.

    was glaubst du wie es mir geht wenn ich das Verfahrenspfleger bekomme???

  • Wollte nur klarstellen, dass in meiner Praxis oft solche Anträge kommen und man in übernommenen Akten dann manchmal auch falsche (nicht erforderliche und m.E. dann unrichtige/unzulässige) Genehmigungen sieht.

    M.E. kann nur eine im Gesetz geforderte Genehmigung überhaupt erteilt werden. Deshalb meine ;) Frage. Was nicht sein soll darf auch nicht sein.

    Sonst sind wir einer Meinung.


  • was glaubst du wie es mir geht wenn ich das Verfahrenspfleger bekomme???


    Ich hoffe, du schreibst dann dem Gericht, dass der Antrag des Betreuers unzulässig ist und empfiehlst die Ablehnung der beantragten Genehmigung als unzulässig. Ferner kannst du ja dem Gericht empfehlen, die Eignung des bestellten Betreuers zu prüfen :)

    Und ich hoffe, dass du falls das Gericht die nicht erforderliche Genehmigung erteilt, ein Rechtsmittel einlegst.

  • Ich hoffe, du schreibst dann dem Gericht, dass der Antrag des Betreuers unzulässig ist und empfiehlst die Ablehnung der beantragten Genehmigung als unzulässig. Ferner kannst du ja dem Gericht empfehlen, die Eignung des bestellten Betreuers zu prüfen :)

    Zum Glück hatte ich bisher nur Anträge um die Wohnung d. Betroffenen kündigen zu dürfen (bei Umzug ins Hem etc.)... Aber gerade eben einen Fall, bei dem es um die Vermietung an Familienangehörige geht (ohne die Wohnung d. Betroffenen auflösen zu wollen :D)

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