Hallo Mitstreiter*innen,
ich habe einen Treuhänder der nach Stundungsaufhebung keinen Versagungsantrag nach 298 InsO stellt sondern sein Amt niederlegen will. Das Gericht hätte nicht das Recht mehr von Ihm zu verlangen.
vgl. NZI 2018 628 ff
hattet ihr das schon einmal?
Auf meinen Hinweis das mit entsprechendem Nachweis der Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist ein Verfahren nach § 298 InsO eingeleitet wird kommt nur der Hinweis auf Anspruch das er nicht umsonst arbeiten muss.
Irgendwie bin ich gerade fassungslos.