Kann Partei Festsetzung der PKH-Gebühren analog § 11 RVG verhindern?

  • Hallo,
    folgender Fall:
    RA A wird beigeordnet, nach einem Zerwürfnis mit der Partei wird Anwalt B unter Verzicht auf die bislang entstandenen Gebühren beigeordnet.
    RA A stellt Antrag auf Festsetzung der PKH-Vergütung. Partei bekommt dies mit und widerspricht der Festsetzung wegen Schlechtleistung (Antrag auf Zurückweisung der Festsetzung der PKH-Vergütung).
    Hat die Partei ein Mitspracherecht und kann die Festsetzungder PKH-Vergütung verhindern ähnlich wie § 11 RVG?
    Denn im Fall einer PKH mit (hohen) Raten müsste die Partei ihren Anwalt letztlich doch bezahlen und wäre schlechter gestellt, als einePartei, die keine PKH hat und ihren Anwalt direkt mandatiert.
    Dann stellt sich aber die Frage, ob der RA die PKH-Gebühren einklagen kann, wenn eine Zurückweisung der PKH-Gebühren möglich ist.
    Laut Beck online kann die Vergütung beschränkt werden, wennein schuldhaftes Verhalten des RA vorliegt. Nur wer prüft das und wie?

  • Die Festsetzung der PKH-Vergütung betrifft nur das Verhältnis RA - Staatskasse. Die PKH-Partei hat damit nichts zu tun (und dürfte im Festsetzungsverfahren ohnehin gar nicht beteiligt sein). Sofern die Partei im Rahmen einer Ratenzahlung dann für die aus der Staatskasse gezahlte Vergütung in Anspruch genommen werden sollte, kann sie dagegen m. E. nur zivilrechtlich vorgehen.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Die Frage stellte sich mir auch schon mal: Die Partei kann gegen die Kostenrechnung Erinnerung einlegen. In dem Erinnerungsverfahren wird das dann geprüft. Ggf. stellt der Bez-Rev dann den Antrag auf Rückerstattung und macht Schlechtleistung geltend, da m.E. die Partei ja sonst keine Möglichkeit hat, sich gegen die Zahlung zu wehren, wenn der Anwalt Schlechtleistung erbracht hat.

    In meinem Fall habe ich dann zurückgefordert und der Anwalt hat das Erinnerungsverfahren verloren. Ein Aktenzeichen habe ich nicht und es ist schon gaaaanz lange her.

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