Zustellung wirksam? Zustellungsurkunde da, Umschlag zurück

  • Huhu,

    ich habe einen KFB zugestellt, Zustellungsurkunde ist in der Akte. Zustellung durch Einlegen in der Briefkasten am 16.07.2021 durch Post in Zustellungsurkunde quittiert.

    Vollstreckbare ging raus.

    Am 26.07.2021 geht hier ein Schreiben der Deutschen Post ein: ,,beiliegendes Schriftstück wurde uns von der Niederlassung zur abschließenden Bearbeitung übersandt. Schriftstück wurde im Bereich der Post aufgefunden. Nähere Umstände der Rückgabe sind nicht bekannt.
    Angefügt der verschlossene Umschlag mit dem KFB, Aufkleber auf dem Umschlag: Empfänger verzogen, Datum 19.07.2021

    Laut EMA ist Partei seit dem 19.07.2021 unbekannt verzogen.

    Ich habe ja ein Zustellungsurkunde in der Akte. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Urkunde mit entsprechender Beweiskraft.

    Ich gehe mal davon aus, dass irgendjemand, vielleicht sogar der Empfänger selbst, den Brief einfach zurück in einen Postbriefkasten geworfen hat.

    Wirksam zugestellt? :gruebel:

  • Solche Fälle hatte ich schon mehrfach. Ich gehe davon aus, dass die (beurkundete) Zustellung wirksam erfolgt ist. Was danach mit dem Schriftstück geschehen ist, spielt keine Rolle.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich denke auch, der Zustellungsnachweis ist bis zum Beweis des Gegenteils erbracht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wie FED, nur mit der Schlichtheit eines Gesetzes untermauert:

    Zitat

    § 180 ZPO - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
    Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.

  • Sehe ich auch so - und habe dabei wegen der Qualität der Zustellungen zunehmend ein schlechtes Gewissen. Es kommt hier immer häufiger vor, dass Zustellungen als angeblich ausgeführt bescheinigt werden, von denen sich später herausstellt, dass die Adressaren schon lange verzogen waren. Oder dass Zustellungen als bewirkt mitgeteilt werden, von denen ich positiv weiß, dass das so nicht möglich war, etwa wenn ein Anwalt bei einer Behörde mal wieder eine völlig falsche Anschrift verwendet hat und ich das nicht gleich bemerkt habe ...

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das ist ein ganz anderes und sehr weites Feld.;)
    Da wir ja immer die billigsten (Entschuldigung) Trottel mit der Zustellung beauftragen müssen, fahren dann eben Leute mit unserer Post durch die Gegend, von denen ich wegen persönlicher Kenntnis sicher weiß, daß sie (mit etwas Übertreibung zugespitzt formuliert) mühsam in der Lage sind, ihren eigenen Namen lesen und schreiben zu können. Was will man da noch erwarten? Die stellen auch an ihre Nachbarn zu in dem Wissen, daß die schon zwei Wochen auf dem Friedhof liegen.:daumenrun

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  • Sehe ich auch so - und habe dabei wegen der Qualität der Zustellungen zunehmend ein schlechtes Gewissen. Es kommt hier immer häufiger vor, dass Zustellungen als angeblich ausgeführt bescheinigt werden, von denen sich später herausstellt, dass die Adressaren schon lange verzogen waren. ....

    Ohne die Zusteller jetzt übermäßig in Schutz nehmen zu wollen:

    Es gibt auch (nicht so selten) aus Wohnungen ausziehende Mieter, die ihren Namen an Klingel und Briefkasten nicht entfernen oder abkleben. Offenbar sind da selbst größere Vermieter auch nicht unbedingt hinterher und wechseln die Schilder erst nach einem Neubezug der Wohnungen.

    Für die Zusteller sieht es dann natürlich so aus, als ob Person X noch in der Wohnung leben würde.

  • Hatte übrigens bei dem Zustellungsunternnehmen angerufen um herauszufinden, wo der Brief jetzt plötzlich her kommt.

    Die Dame beim Service hat mich eher weniger verstanden und mehrfach wiederholt, dass es an die Kollegen zur Prüfung übermittelt wird.
    Drei Tage später kam dann ein Entschuldigungsschreiben des Zustellungsunternehmens mit vier gratis Briefmarken. :wechlach: Danke auch. :strecker

  • Das Problem dürfte hier keins sein. Die Abmeldung erfolgte erst 3 Tage nach der Zustellung.

    "Nach unbekannt" lässt auf eine Abmeldung von Amts wegen schließen. Es ist davon auszugehen, dass die Meldeämter hierzu ermitteln, uU hat ein Nachbar gesagt "ja, der ist am 19. ausgezogen". Das zusammen mit der ZU ist recht eindeutig. Mag der Empfänger dagegen vorgehen, wenn er es für richtig hält.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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