Ich habe hier einen Schuldner, der leider nur sehr sporadisch an seinem Insolvenzverfahren mitwirkt.
Ursprünglich hat er mitgeteilt, dass er seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau sowie seinen beiden Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist. Aufgrund dieser Tatsache ergaben sich für die Dauer von mehreren Jahren scheinbar keine pfändbaren Einkommensbestandteile. Anhaltspunkte dafür, dass seine Ehefrau sowie mindestens ein Kind bereits seit längerem eigenes Einkommen haben, kamen überraschend (d.h. bei einem Gespräch mit seiner Tochter zu ganz anderen Fragen).
Ich habe ihn daraufhin mehrfach erfolglos aufgefordert, mir eine entsprechende Auskunft zu erteilen.
Meiner Vertreterin hat es im Herbst 2020 irgendwann gereicht, sie hat dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass zukünftig keine Unterhaltspflichten mehr zu berücksichtigen sind und er das pfändbare Einkommen hierher zu zahlen ist. Der Arbeitgeber ist dieser Aufforderung nachgekommen und der schuldner hat sich auch nur mäßig darüber beschwert.
Im Rahmen eines Antrags, die Kinder und die Ehefrau nicht mehr als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen, kam die Sache dann ins Rollen. Mittlerweile liegt ein Beschluss aus Sommer 2021 vor, dass nur noch der Sohn als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist.
Ich gehe allerdings davon aus, dass ich bis zu diesem Beschluss alle hinsichtlich der Ehefrau und Tochter (die ab sofort keine Berücksichtigung mehr finden) eingenommenen pfändbaren Beträge an den Schuldner erstatten muss. Ist zwar materiell falsch, aber ohne Beschluss gelten die beiden Personen für die Vergangenheit doch als unterhaltsberechtigt?
[Mal abgesehen davon, mit dem Schuldner eine wie auch immer geartete Vergleichsvereinbarung zu treffen.]