Hallo,
ich habe gegen einen Erben für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung einen Rückforderungsbescheid erlassen.
Aus dem mir jetzt vorgelegten Erbschein gibt es einen weiteren Erben... Kann ich meinen Bescheid, der mittlerweile rechtskräftig ist, von dem Erben aber nicht in voller Höhe bezahlt werden will, nachträglich ändern...