Rückforderungsbescheid nachträglich ändern ?

  • Hallo,

    ich habe gegen einen Erben für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung einen Rückforderungsbescheid erlassen.
    Aus dem mir jetzt vorgelegten Erbschein gibt es einen weiteren Erben... Kann ich meinen Bescheid, der mittlerweile rechtskräftig ist, von dem Erben aber nicht in voller Höhe bezahlt werden will, nachträglich ändern...

  • Hallo,

    ich habe gegen einen Erben für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung einen Rückforderungsbescheid erlassen.
    Aus dem mir jetzt vorgelegten Erbschein gibt es einen weiteren Erben... Kann ich meinen Bescheid, der mittlerweile rechtskräftig ist, von dem Erben aber nicht in voller Höhe bezahlt werden will, nachträglich ändern...

    Echt jetzt?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Da FED dankbarerweise die Emotion hier schon ins Spiel gebracht hat, muss ich das nicht mehr machen.

    Ich werfe mal in die Runde.

    • Du hast einen Beschluss gegen Erben gemacht, obwohl noch kein Erbschein vorlag?
    • Was hindert Dich daran, gegen d. weiteren Erben ebenfalls die Rückforderung geltend zu machen?
    • Sind Erben nicht Gesamtschuldner?
    • Seit wann ist das Argument, aber ich möchte eigentlich nicht zahlen, relevant?
    • Welchen Weg willst Du denn mit den neuen Erkenntnissen jetzt gehen?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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