Hauhu,
ich habe einen Antrag auf Zusammenrechnung von Altersrente und ALG II Leistung.
Ich bin der Meinung, dass die Zusammenrechnung unzulässig ist.
Ich hatte dazu gefunden:
Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus,
Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen untereinander zusammenzurechnen, soweit
diese der Pfändung nicht unterworfen sind (BGH VE 05, 170).
ALG II sind unpfändbar: Arbeitslosengeld II ist mit Geltung des zum 1. August 2016 eingeführten § 42 Abs. 4 SGB II unpfändbar, so dass eine Zusammenrechnung ausscheidet.
Die Argumentation, dass die Zusammenrechnung zu einem pfandfreien Betrag führt ist nicht nachvollziehbar, da –wie bereits dargelegt- die Zusammenrechnung ausgeschlossen ist.
Gläubiger ist eine Bank.
Die sieht das anders. Begründung: der Schuldner hat 10 Jahre nichts gezahlt... und wenn man beides zusammen rechnen würde wäre ja ein pfändbares Einkommen vorhandend.
Ich bin jetzt verunsichert.
Ist hier eine Zusammenrechnung möglich?
LG