Zusammenrechnung ALG II und Rentenleistung

  • Hauhu,

    ich habe einen Antrag auf Zusammenrechnung von Altersrente und ALG II Leistung.

    Ich bin der Meinung, dass die Zusammenrechnung unzulässig ist.
    Ich hatte dazu gefunden:
    Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus,
    Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen untereinander zusammenzurechnen, soweit
    diese der Pfändung nicht unterworfen sind (BGH VE 05, 170).
    ALG II sind unpfändbar: Arbeitslosengeld II ist mit Geltung des zum 1. August 2016 eingeführten § 42 Abs. 4 SGB II unpfändbar, so dass eine Zusammenrechnung ausscheidet.

    Die Argumentation, dass die Zusammenrechnung zu einem pfandfreien Betrag führt ist nicht nachvollziehbar, da –wie bereits dargelegt- die Zusammenrechnung ausgeschlossen ist.


    Gläubiger ist eine Bank.
    Die sieht das anders. Begründung: der Schuldner hat 10 Jahre nichts gezahlt... und wenn man beides zusammen rechnen würde wäre ja ein pfändbares Einkommen vorhandend.

    Ich bin jetzt verunsichert.
    Ist hier eine Zusammenrechnung möglich?

    LG

  • Lasse dich nicht verunsichern. Die Sozialleistung muss für eine Zusammenrechnung pfändbar sein. Der BGH hat das auch entschieden und das sehr hartnäckig: vom 05.04.2005, VII ZB 20/05; vom 25.11.2010, VII ZB 111/09; vom 25.10.2012, VII ZB 31/12 und vom 15.01.2020, VII ZB 5/19.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Mir wurde jetzt am Telefon freundlich mit der Rechtsabteilung gedroht und vorgeworfen bei mir gäbe es nur Probleme... :teufel::eek:

    Naja, ich habe dann auf die rechtsmittelfähige Entscheidung verwiesen....
    Immer dieses früher war das alles anders...

    Aber ich wollte mich dann doch noch einmal vergewissern bevor ich tatsächlich im Unrecht gewesen wäre... :oops:

    Dankesehr!

  • So der Antrag der Bank...
    Aber stimmt, das dürfte tatsächlich gar nicht sein. :gruebel:

    Soweit ich mich erinnere - ich habe die Akte gerade nicht mehr vorliegen- war auch die Vermögensauskunft beigefügt.

    Drittschuldner ist auch a) Jobcenter b) Deutsche Rentenversicherung .

  • Eben. Was kannst schließlich Du dafür, daß es die anderen Gerichte alle falsch machen?:teufel::cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :daumenrau
    Genau. Manche Gläubiger glauben halt, dass solche Bemerkungen helfen. Da wird bei mir ein ganz anderer Reflex ausgelöst. :D

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