sehr hoher Betrag auf Girokonto

  • Ich würde nicht mehr als EUR 100.000,00 bei ihr anlegen.

    Ich an sich grundsätzlich auch nicht. Was würdest Du denn machen , wenn die Banken wie oben beschrieben eine Geldanlage ( Mündelsicher ) dankend ablehnen ? Das bedeutet ich habe 300 K "Über", bei der Hausbank parke ich 100 K auf dem Tagesgeld und was genau soll der Betreuer jetzt mit den restlichen 2 K machen, wenn die Banken hierzu ablehnt ???

    "Früher....da hat man Dir den Roten Teppich ausgerollt, wenn Du Geld gebracht hast, heute schickt man Dich damit weg"

  • Bei einem derart hohen Vermögen käme m.E. für den Betrag über 100.000 EUR auch eine andere Art der Anlage nach § 1811 BGB in Betracht, z.B. ein passiver Index-ETF (auf Basis des DAX oder MSCI) und/oder ein Immobilien-Fonds.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Bei einem derart hohen Vermögen käme m.E. für den Betrag über 100.000 EUR auch eine andere Art der Anlage nach § 1811 BGB in Betracht, z.B. ein passiver Index-ETF (auf Basis des DAX oder MSCI) und/oder ein Immobilien-Fonds.

    Da der Betreuer aber die Verantwortung für die Geldanlage trägt, sieht dieser keinerlei Sinn darin eine derartige Geldanlage zu gestalten. Denn ganz frei von einem Risiko ist auch diese nicht.
    Und warum sollte der Betreuer hier ein Risiko eingehen ?

  • In Zeiten der "Null-Zins-Politik" der EZB und bei "Geldaufbewahrungs-Gebühren" der Banken für höhere Einlagen halte ich es für nicht angemessen, andere Anlagen als Spar- oder Tagesgeldkonten von vorneherein auszuschließen.
    Im Gegenteil, hier könnte sogar gefragt werden, ob der Betreuer, der einen vermögenden Kunden betreut, sich nicht auch mit mit Aktienfonds o.ä. auskennen muss.
    Ansonsten könnte gerade durch die NICHT-Anlage in solche Fonds ein Vermögensverlust (s.o.) eintreten.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Leute, leute... bitte hört mal auf in zig Threads das rauf und runter zu diskutieren, ab welchem Betrag eine andere als die gesetzlich vorgesehehne mündelsichere Anlage möglich/rechtlich vertretbar/nach den Umständen geboten/etc. ist und welche Sicherungseinrichtung welcher Bankenorganisation bis welchem Betrag übernimmt... es kommt immer auf den EInzelfall an. Es mag sein, dass eine Anlage in Immobilien etc in dem einen Fall "passt", weil sonst genug Kohle aufm Konto ist. von 25TEUR einen Betrag von ca 1/3 in eine spekulative Anlageform zu übernehmen hielte ich gerade für etwas viel (aktuelle Parallel-Diskussion). Dass der Gesetzgeber gesehen hat, dass a) mündelsicher und b) verzinslich nicht immer machbar und sinnvoll ist, hat er ja im entsprechenden Gehmigungstatbestand zum Ausdruck gebracht. Was mich mehr schokiert, ist die Entscheidungsunfreudigkeit mancher (Berufs-)Betreuer, das Zurückschieben der Verantwortung vieler Rechtspfleger an den Betreuer oder hin zum Verfahrenspfleger.

    Wenn es nun mal keine Positivzinsen gibt, und man nur noch die (Art. 14 GG- Eigentum verpflichtet (leider auch zu "Verwahrentgelten")) Strafzinsen minimieren will, dann muss eben gesplittet werden, sowohl in der Anlageform als auch auf die verschiedenen Banken. Wenn ich hier kürzlich höre, dass für ein Sparkonto noch ein kostenpflichtiges Girokonto eröffnet werden müsse, dann platzt mir gerade ein gewaltiger Kragen, sowohl was die Bank (zu der ich eh dann nicht mehr gehen würde) als auch was den Betreuer (welcher ja wohl kaum über rechtliche bzw. wirtschaftliche Kompetenz verfügen muss) angeht. ich entschuldige mich bereits jetzt, sollte dies als persönlichen Affront aufgefasst werden -- sollte keiner sein. Beim Millionenvermögen lässt man ja auch ohne Probleme das 12-Parteien-Mietshaus entgeltlich durch eine Hausverwaltung bewirtschaften und sieht das nicht als Problem an... (sind wirtschaftlich ja auch Minuszinsen beim Mietzins aus dem Objekt).

    Ich appelliere nur an ein wenig mehr Mut bei allen Beteiligten. Ihr seid der Markt in Deutschland, nicht irgendwelche Banken oder die "lokale" Sparkasse oder Voba... Wenn ich eine Stellungnahme zu etwaigen Anlagebegehren als Verfahrenspfleger für die jw. Betroffenen abgebe, dann lass ich mir vom Betreuer einfach am Telefon (oder wenn er es schon aufgeschrieben hat, zu der beabsichtigten Maßnhame was erzählen). Sofern das "passt", also im Verhältnis zu Anlageklassen/Streuung zw Kreditinsitituten, dann bitteschön. Sollte es "riskant" werden, dann heißt es auch schon mal von meiner Seite NEIN. Lieber 25000 Euro auf dem Girokonto lassen, wenn alles andere zu ristkant ist bzw. für alle Betreiligten nur "Arbeit" bringt. Nochmals, es gibt weder diese oder jene präferierte Anlageform bzw. -klasse. Wenn das Geld absolut nicht gebraucht wird, und der Betroffene 50 statt 90 ist, warum nicht auch ein (passiver) Aktienfonds , ist d. Betr. 87+ stellt sich die Frage warum es unbedingt ein Immofonds ist, welcher eine Kündigungsfrist von ca 2 jahren für Privatanleger hat... usw. ich halte nicht unbedingt viel von Listen über bereits gerichtlich genehmigte Anlageprodukte. und dann bitte bitte, liebe Rechtspfleger: ich weiß, dass es viele Fälle gibt, die ihr bearbeiten müsst. Aber gebt den Betreuern doch auf, etwas mehr als einen 1-Zeiler als Begründung zu schreiben warum dies in diesem Falle denn sein soll, und schreibt ein paar Sätze mehr in den Beschluss außer "der verfahrenspfleger wurde gehört und hat keine EInwendungen vorgebracht".

  • Wenn ich hier kürzlich höre, dass für ein Sparkonto noch ein kostenpflichtiges Girokonto eröffnet werden müsse, dann platzt mir gerade ein gewaltiger Kragen, sowohl was die Bank (zu der ich eh dann nicht mehr gehen würde) als auch was den Betreuer (welcher ja wohl kaum über rechtliche bzw. wirtschaftliche Kompetenz verfügen muss) angeht.

    Und da sind wir wieder bei meinem Punkt... Ich unterstelle Dir damit Unkentniss der Marktsituation.
    Du gehst Zu einer Ortanssässigen Bank, trägst vor Berufsbetreuer zu sein und ein Sparbuch zum Zwischenparken von 100 K haben zu wollen.
    Was Du dann bekommst ist kein Sparbuch, sondern eine Absage. Alles andere sind Theorien, die vom Schreibtisch aus realistisch sind, aber kaum bis garnicht in der Realität.

    Und nun zum Depot.... Es gibt keine 100 % tig sichere Geldanlage, deshab sind es spekulative Anlage.
    Macht der Betreuer eine solche und das Ding geht in die Hose, dann steht er als haftende Person da und fertig.... Nochmal ... . Warum sollte ein Betreuer als solches eine spekulative Anlage tätigen ?
    Beispiel :
    B ist 85 Jahre alt, hat 250 K im Kreuz und nen monatlichen Fehlbetrag in Höhe von 1500 Euro an Heimkosten zu tragen.
    Bei einer 0 Zins Runde, käme er insgesamt 13,89 Jahre mit seinem Geld hin..... Könnte somit 98 Jahre alt werden und sogar noch älter, da ja ab bestimmten Vermögensgrenzen Wohngeld, Pflegewohngeld etc hinzu kommen.

    Warum genau sollte ich eine Geldanlage wählen, bei der die geringste Möglichkeit besteht hier einen Verlust einzufahren ?
    Das soll mir mal bitte jemand erklären ..... Dazu gibt es keine Erklärung....

    Einmal editiert, zuletzt von Zwerg (5. August 2021 um 21:05)

  • Warum genau sollte ich eine Geldanlage wählen, bei der die geringste Möglichkeit besteht hier einen Verlust einzufahren ?
    Das soll mir mal bitte jemand erklären ..... Dazu gibt es keine Erklärung....

    Meines Erachtens lässt du bei dieser Aussage außer Betracht, dass du mit der gewählten Anlageform - 0-Zins plus Verwahrentgelt - sicher Verlust einfährst. Damit will ich nicht sagen, dass deine Überlegungen grundsätzlich falsch sind - wie Quantum schon sagt, muss man auf den Einzelfall abstellen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Warum genau sollte ich eine Geldanlage wählen, bei der die geringste Möglichkeit besteht hier einen Verlust einzufahren ?
    Das soll mir mal bitte jemand erklären ..... Dazu gibt es keine Erklärung....

    Meines Erachtens lässt du bei dieser Aussage außer Betracht, dass du mit der gewählten Anlageform - 0-Zins plus Verwahrentgelt - sicher Verlust einfährst. Damit will ich nicht sagen, dass deine Überlegungen grundsätzlich falsch sind - wie Quantum schon sagt, muss man auf den Einzelfall abstellen.


    Wir müssen uns einfach daran gewöhnen das Geld Geld kostet! Und des Weiteren ist es Aufgabe des Gesetzgebers; die Angelegeneheit entsprechend der neuen Ausgangslage zu organisieren. Punkt!

    Und Ja, Justiz ist immer Einzelfallentscheidung.

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    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Warum genau sollte ich eine Geldanlage wählen, bei der die geringste Möglichkeit besteht hier einen Verlust einzufahren ?
    Das soll mir mal bitte jemand erklären ..... Dazu gibt es keine Erklärung....

    Meines Erachtens lässt du bei dieser Aussage außer Betracht, dass du mit der gewählten Anlageform - 0-Zins plus Verwahrentgelt - sicher Verlust einfährst. Damit will ich nicht sagen, dass deine Überlegungen grundsätzlich falsch sind - wie Quantum schon sagt, muss man auf den Einzelfall abstellen.


    Wir müssen uns einfach daran gewöhnen das Geld Geld kostet!

    Ganz genau so sehe ich das auch, mehr wollte ich auch garnicht ausdrücken, ausser die Aussage von Quantum, die mir nicht gefallen hat, weil sie vollkommen am Thema vorbei ist. Der Betreur hat keine Ahnung... Ihr seit der Markt usw... Das ist vollkommen daneben. Einfach mal selbst probieren und in den Genuss der Absage einer Bank kommen, wenn man Vermögend ist und Geld "Sicher" anlegen möchte.

  • Falls das Vermögen des Betreuten absehbar in kurzer Zeit durch die Heimkosten aufgezehrt wird,
    kann man sicherlich für diesen Zeitraum Negativzinsen hinnehmen.

    Wenn allerdings ein Vermögen von mehreren 100 Tausend Euro vorhanden ist
    und die Heimkosten durch eine Rente/Pension nebst Pflegeversicherung (weitgehend) gedeckt sind,
    dann denke ich schon, dass eine Anlage in ETF o.ä. angezeigt wäre.
    Wenn der Gesetzgeber in § 1806 BGB "verzinslich" schreibt, dann ist dies m.E. nicht wörtlich,
    sondern als "gewinnbringend" zu verstehen.
    Dies gilt insbesondere, wenn es kaum noch sichere UND verzinsliche Anlagen gibt.

    Bei einem Sparbuch mit Geldaufbewahrungskosten ist ein Verlust sicher.
    Bei einem Depot mit Wertpapieren kann er eintreten (muss aber nicht).
    Da auch ETFs mit niedriger Schwankungsbreite, hoher Streuung
    oder zuverlässigen Dividendenzahlern angeboten werden,
    sollten diese nach meiner Ansicht bei größeren Vermögen gewählt werden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Antwort der Volksbank auf eine Anfrage eines Betreuers bei uns, welche sichere Anlage diese ihm empfehlen könne, um 400.000 € unterzubringen:

    Mündelsichere Anlageformen gibt es bei uns nicht, Sparbücher gibt es zukünftig dort auch nicht mehr. Tagesgeld wird bei der Summe mit Verwahrentgelt (derzeit 0,5% Kosten pro Jahr) und ohne Zinsen geführt.

    Es wird bedauert keine günstigere Antwort geben zu können, aber vielleicht könnte das Gericht ja auf eine sichere Geldanlage verzichten...

  • Wenn der Gesetzgeber in § 1806 BGB "verzinslich" schreibt, dann ist dies m.E. nicht wörtlich,
    sondern als "gewinnbringend" zu verstehen.
    Dies gilt insbesondere, wenn es kaum noch sichere UND verzinsliche Anlagen gibt.

    Da sind wir doch bei Thema.... Was ist denn an einem Fond sicher ???? Sicher ist da garnichts.... Es kann in den letzten 50 Jahren vielleicht nicht zu gravierenden Rücksetzern, das dachten die Menschen im Ahrtal auch, als Sie ein Haus gekauft haben, was schon seit 100 Jahren dort steht und ausser mal nasse Füsse im Keller nichts gewesen ist. Und jetzt ? Weg ist das Haus.... Hats vorher auch nicht gegeben.
    Corona.... Wer hätte das denn von uns gedacht, dass die komplette Welt stehen bleibt ... ist ja genau so passiert..... Wierecard... Wer hätte den gedacht, dass 2 Menschen einfach mal so "Millarden" verschwinden lassen können... ist aber einfach so passiert...

    Noch mal zurück zum "Sicheren" Fond.
    Du legst also mal 100 K in Fonds an, weil B das Geld für die Heimkosten nicht braucht... dann gehen vor dem Zug schon mal 5% Ausgabeaufschlag flöten. die laufenden Kosten im Jahr belaufen sich auf 3 % und vom"Ertrag" wandern nochmal 25 % Steurn ab..... Was muss denn dieser "Sichere" Fond bringen, damit sich das lohnt ??? Und ab wann genau lohnt sich das ? Für wen genau lohnt sich das ? Evtl. finden die Erben das super und feiern den Betreuer kurzfristig... ggf dreht man den Spieß, weil die Erben das Geld brauchen und du ja bereits mit dem Ausgabeaufschlag 5 % verbrannt hast.... Wer genau wird davon Kentniss bekommen ? Es ist ganz alleine der Betreuer, weder der Rechtspfleger, noch der Verfahrenspfleger oder sonst jemand.

    Und wenn der Betreuer der Auffassung ist, das er das Vermögen nicht in Fonds anlegt, sondern als Tagesgeld für 0 % dann gibt es unter Umständen Gründe die Ihn dazu bewegen.

    Zum oben aufgeführten Ansatz mit Verweis auf §1806 BGB verweise ich dann höflichst auf §1807 BGB wobei mir die Möglchkeit auf Antragstellung zur Genehmigung gemäß § 1811 BGB natürlich bekannt ist.

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