Grunddienstbarkeit zugunsten u. a. Erbbaurecht

  • Ich bräuchte Hilfe für die Eintragung folgender Grunddienstbarkeiten:

    Bewilligt wurde die Eintragung von je einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Grundstücke A, B, C und D "und gegenüber dem jeweiligen Berechtigten des Erbbaurechts an Grundstück D".

    Ich wollte die Grunddienstbarkeiten einzeln im Gleichrang eintragen, frage mich allerdings nun, ob ich die DBK zugunsten von D und dem Erbbauberechtigten in einer Eintragung zusammenfassen kann und sollte oder auch dies getrennt handhabe.
    Mein Entwurf lautet: "Grunddienstbarkeit (Unterlassungsverpflichtung) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks von (D), eingetragen in ... sowie für den Berechtigten des Erbbaurechts hieran, eingetragen im Grundbuch von ..."
    Kann man das so formulieren? Mir gefällt es irgendwie nicht, habe allerdings keine bessere Idee...
    Hat jemand einen besseren Vorschlag?

  • Bei Bestellung von Einzeldienstbarkeiten sind diese als Einzelrechte einzutragen. Dies gilt auch für ein Grundstück und das zugehörige Erbbaurecht. Wenn die Eintragung als Sammelbuchung erfolgen soll, würde ich hier eine für alle Berechtigte zusammen eintragen. Alternativ würde ich tatsächlich Einzeltexte für alle Berechtigten verwenden.

    Eine Sammelbuchung muss deutlich erkennen lassen, dass es sich um rechtliche Einzelrechte handelt, etwa so:
    "Je: Grunddienstbarkeit (Unterlassungsverpflichtung) für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke A, B, C und D, eingetragen in den Blättern 123, 124 und 125, sowie den jeweiligen Erbbauberechtigten des in Blatt 126 eingetragenen Erbbaurechts; gemäß Bewilligung..."

    Kostenmäßig sind die Dienstbarkeiten -unabhängig von der Buchungsart- einzeln abzurechnen.

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