Gerichtskostenforderung Auslandsvollstreckung erfolglos

  • Zwei Zivilverfahren mit den gleichen Parteien. Bei einem Verfahren ist die Kostenschuldnerin im Ausland, bezahlt die Gerichtskosten (über 500,00 Euro) nicht. Vollstreckung ins Ausland nicht möglich.
    Beim anderen Verfahren mit den selben Parteien hat diese Kostenschuldnerin (bzw. deren Ehemann) einen Kostenvorschuß im Berufungsverfahren einbezahlt und gewonnen. Wegen PKH der Gegenpartei soll der Betrag (über 200,--Euro) zurück erstattet werden. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Betrag einzubehalten und auf das andere Verfahren zu verrechnen?

  • Vollstreckung im Inland durch die Kasse?

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In dem Fall müsste ich mich mit der LOK absprechen. Wäre eine Einziehung möglich, auch wenn der Ehemann der Kostenschuldnerin den Vorschuss für sie bezahlt hat? Sorry, aber ich hatte sowas noch nicht.

  • Da muß der Vollstrecker prüfen, ob er was bekommen kann. Ist nichts, was Du beeinflussen kannst. Du kannst der Kasse nur die Mitteilung machen, der Rest läuft ohne Dich (oder auch nicht, aber das ist dann nicht Deine Schuld).

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