hallo zusammen,
die Abteilungsrichterin hat mir ein Verfahren zugeschrieben gem. § 1908 b Abs.3 BGB, wo der Betroffene seine Schwester als Betreuerin wünscht. Bislang war eine Berufsbetreuerin bestellt.
Eine schriftliche Erklärung des Betroffenen liegt vor.
Habe ich noch etwas zu beachten ?