betreuerwechsel von Berufsbetreuer zur ehrenamtlichen Betreuerin

  • hallo zusammen,

    die Abteilungsrichterin hat mir ein Verfahren zugeschrieben gem. § 1908 b Abs.3 BGB, wo der Betroffene seine Schwester als Betreuerin wünscht. Bislang war eine Berufsbetreuerin bestellt.
    Eine schriftliche Erklärung des Betroffenen liegt vor.

    Habe ich noch etwas zu beachten ?

  • Wie sieht es denn mit der Geeignetheit der Schwester aus? Sind die finanziellen Verhältnisse unauffällig usw.?

    Eben. Ich würde hier in jedem Fall - wie auch im Richterverfahren - die Behörde um Sachverhaltsaufklärung und Stellungnahme bitten. Eine persönliche Anhörung hat natürlich auch zu erfolgen.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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