Hallo Forengemeinde,
folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage gegen 2 Personen erhoben. Nach Erhalt einer gerichtl. Verfügung haben wir die Klage gegen den Beklagten zu 1) zurückgenommen. Später hat das Gericht folgenden Vergleich vorgeschlagen:
1. Der Beklagte zu 2) zahlt an den Kläger xxxx €.
2. Der Beklagte zu 2) zahlt an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von xxxxx €.
3. ...
4. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Kläger 84% und der Beklagte zu 2) 16%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) und die Kosten des Vergleichs trägt der Kläger zu 68% und der Beklagte zu 2) zu 32%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der geg. RA hat KFA mit Verfahrensgeb. + Erhöhung + Terminsgeb. + Einigungsgeb. + Auslagenp. eingereicht. Ich habe jetzt einen KFB vorzuliegen, wonach der gesamte Betrag durch 2 geteilt wurde und gegen den Kläger festgesetzt worden ist. Ich bin der Meinung dass die Terminsgeb. + Einigungsgeb. für den Bekl. zu 1) gar nicht entstanden ist, sodasss nur die Verfahrensgeb. + Erhöhung + Auslagenp. zu berücksichtigen ist und davon der hälftige Betrag gegen den Kläger festzusetzen ist. Liege ich damit richtig?
Schon mal vielen Dank.
LG Enzian