Hallo zusammen,
ich habe die Rückgewähransprüche aus einer Buchgrundschuld und die verschleierte Eigentümergrundschuld beim Schuldner
(sog. Doppelpfändung) gepfändet.
Die Grundschuldgläubigerin teilt mit, dass der Rückgewähranspruch durch Rückabtretung an den Schuldner erfüllt wurde und das Recht somit aufgegeben wurde.
Kann man diese Aussage als Verzichtserklärung werten und reicht somit zur Eintragung der gepfändeten Eigentümergrundschuld die Vorlage der Pfändungsausfertigung aus?