Pfändung Eigentümergrundschuld

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Rückgewähransprüche aus einer Buchgrundschuld und die verschleierte Eigentümergrundschuld beim Schuldner
    (sog. Doppelpfändung) gepfändet.

    Die Grundschuldgläubigerin teilt mit, dass der Rückgewähranspruch durch Rückabtretung an den Schuldner erfüllt wurde und das Recht somit aufgegeben wurde.

    Kann man diese Aussage als Verzichtserklärung werten und reicht somit zur Eintragung der gepfändeten Eigentümergrundschuld die Vorlage der Pfändungsausfertigung aus?

  • Nein, kann man nicht. Der Verzicht wäre gegenüber dem Eigentümer oder dem GBA durch den Gläubiger zu erklären, § 1168 II BGB.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sofern diese einen Verzicht beinhaltet. Da der Verzicht in der Regel jedoch formfrei erklärt wird, hättest Du trotzdem ein Nachweisproblem ggü. dem GBA. Daher wird ja ein Verzicht in der Regel auf Bewilligung des Gläubigers im Grundbuch eingetragen...

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