Hallo, ich habe folgendes:
Ein Gläubiger, ein Gläubigervertreter, ein Schuldner, ein VB, ein Urteil.
Hier hätte der Gläubiger einen PfüB erstellen können, dieser macht aber 2 -und zwar am selben Tag-draus, entsprechend entstehen höhere Gebühren, Gerichtskosten, Zustellungskosten.
Weiterhin hat er mit einem identischen Auftragsdatum für jeden Titel die Pfändung und Vermögensauskunft veranlasst und entsprechend Gebühren und GVZ-Kosten doppelt produziert.
Wie geht ihr damit um? ich habe ihn vorerst darauf hingewiesen, dass keine Notwendigkeit für 2 PfÜB besteht und die Kosten für den 2. wohl kaum dem Schuldner aufzuerlegen sind.
Darauf kam nur: es sind zwei Angelegenheiten, die getrennt voneinander geführt werden, das sollen wir bitte auch machen.
Jetzt sehe ich das mit den am 17.05. erstellten Aufträgen an den GVZ und den doppelten Kosten für Auftrag und Nichtabnahme Vermögensauskunft. (der GVZ hat sich bestimmt auch seinen Teil gedacht, wenn er an einem Tag zwei Aufträge vom selben Gläubigervertreter für den selben Gläubiger und bezüglich desselben Schuldners bekommt: Nimm ihm die VA ab, aber bitte heute 2x nacheinander)
Mache ich einen Beschluss und mache ihn zum Teil des PfÜB oder mache ich nur einen Vermerk, warum ich was streiche und streiche das dann und mache den Vermerk zum Bestandteil des PfÜb?
Was würdet ihr streichen? Oder denke ich hier viel zu weit?
Danke im Voraus, stehe hier mal auf dem Schlauch...