Abwesenheitspfleger für Person, von der nur Name bekannt ist?

  • Hallo!
    Ich habe eine Akte vom Nachlassgericht mit der Bitte um Bestellung eines Abwesenheitspflegers bekommen. Es liegt ein Testament des Erblassers vor, in dem er sein Patenkind (wohl volljährig) als Nacherben eingesetzt hat. Von diesem Patenkind ist aber nur der Vor- und Nachname und "Ostfriesland" angegeben. Die Vorerbin (= Ehefrau) kann auch keine Angaben zu dem Patenkind machen. Sie ist dement und steht unter Betreuung. Weitere Angehörige sind aus der Nachlassakte nicht ersichtlich. Ob das Testament überhaupt wirksam ist, ist äußerst zweifelhaft. Das Nachlassgericht meint, das Patenkind müsse von der Testamentseröffnung benachrichtigt und im wahrscheinlich folgenden Erbscheinsverfahren beteiligt werden.
    Macht es sich das Nachlassgericht da nicht etwas zu einfach? Müssten die nicht selbst erstmal ermitteln? Vielleicht gibt es ja noch andere Angehörige, die etwas zu dem Patenkind sagen könnten. Ich weiß ja gar nicht, ob das Patenkind abwesend ist, weil gar nicht genug Daten vorliegen, um es evtl. zu ermitteln. Oder evtl. Umdeutung in § 1913 BGB? Besteht überhaupt ein Fürsorgebedürfnis, solange gar kein Erbscheinsverfahren anhängig ist?

  • . Ob das Testament überhaupt wirksam ist, ist äußerst zweifelhaft. Das Nachlassgericht meint, das Patenkind müsse von der Testamentseröffnung benachrichtigt und im wahrscheinlich folgenden Erbscheinsverfahren beteiligt werden.
    [...] Besteht überhaupt ein Fürsorgebedürfnis, solange gar kein Erbscheinsverfahren anhängig ist?

    das Fürsorgebedürfnis sehe ich schon als gegeben an. Das Patenkind aus Ostfriesland ist durch das Testament begünstigt, und muss rechtlich irgendwie in die Lage versetzt werden, seine Interessen wahrzunehmen, insbesondere auch von dem ihm durch das testament zustehenden Recht und zur Wirksamkeit des Testamentes Stellung zu nehmen. Auch schon vor dem Erbscheinsverfahren. Es ist unbekannten Aufenthaltes, es zu ermitteln dürfte auch Aufgabe des Pfegers sein.

  • Das sehe ich ebenso.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • . Ob das Testament überhaupt wirksam ist, ist äußerst zweifelhaft. Das Nachlassgericht meint, das Patenkind müsse von der Testamentseröffnung benachrichtigt und im wahrscheinlich folgenden Erbscheinsverfahren beteiligt werden.
    [...] Besteht überhaupt ein Fürsorgebedürfnis, solange gar kein Erbscheinsverfahren anhängig ist?

    das Fürsorgebedürfnis sehe ich schon als gegeben an. Das Patenkind aus Ostfriesland ist durch das Testament begünstigt, und muss rechtlich irgendwie in die Lage versetzt werden, seine Interessen wahrzunehmen, insbesondere auch von dem ihm durch das testament zustehenden Recht und zur Wirksamkeit des Testamentes Stellung zu nehmen. Auch schon vor dem Erbscheinsverfahren. Es ist unbekannten Aufenthaltes, es zu ermitteln dürfte auch Aufgabe des Pfegers sein.

    Bei entsprechender Seltenheit des Familiennamens des Patenkindes sollte es dem NLG an sich möglich sein, dank elektronischem Zugang zu den Melderegistern dessen Adresse herauszufinden.

  • Ohne Kenntnis des (ehemaligen) Wohnortes, erscheint mir das recht ambitioniert. Soll das Nachlassgericht jede Meldebehörde in Ostfriesland anfragen (zumindest hier muss man Ort, bzw. die anzufragende Meldebehörde bei der elektronischen Anfrage angeben).

  • Ich frage mich, ob es zwingend glaubwürdig ist, dass die Ehefrau des Erblassers angeblich nicht weiß, wer dessen Patenkind ist.

    Wenn sie dement ist muss man schon damit rechnen dass sie sich an so einiges nicht mehr erinnert 😐

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ohne Kenntnis des (ehemaligen) Wohnortes, erscheint mir das recht ambitioniert. Soll das Nachlassgericht jede Meldebehörde in Ostfriesland anfragen (zumindest hier muss man Ort, bzw. die anzufragende Meldebehörde bei der elektronischen Anfrage angeben).

    Bei Anfragen durch die hiesigen Gerichte muss lediglich das Bundesland angegeben werden.
    Davon war ich bei meinem Beitrag ausgegangen.

    Man kann die Suche natürlich durch die Auswahl des Landkreises auch noch einschränken, soviele Kreise hat Ostfriesland ja nicht.

  • Ohne Kenntnis des (ehemaligen) Wohnortes, erscheint mir das recht ambitioniert. Soll das Nachlassgericht jede Meldebehörde in Ostfriesland anfragen (zumindest hier muss man Ort, bzw. die anzufragende Meldebehörde bei der elektronischen Anfrage angeben).

    Bei Anfragen durch die hiesigen Gerichte muss lediglich das Bundesland angegeben werden.
    Davon war ich bei meinem Beitrag ausgegangen.

    Man kann die Suche natürlich durch die Auswahl des Landkreises auch noch einschränken, soviele Kreise hat Ostfriesland ja nicht.

    Ha, ich habe einfach mal meinen EWO-Zugang genutzt. Tatsächlich gab es nur 11 Personen in Niedersachsen mit diesem Vor- und Nachnamen und nur einen im PLZ-Bereich von Ostfriesland. Und, der ist hier in der Nähe geboren. Ich schreibe den jetzt mal an, ob er den Erblasser kennt ohne zu verraten, dass er verstorben ist.

  • Ohne Kenntnis des (ehemaligen) Wohnortes, erscheint mir das recht ambitioniert. Soll das Nachlassgericht jede Meldebehörde in Ostfriesland anfragen (zumindest hier muss man Ort, bzw. die anzufragende Meldebehörde bei der elektronischen Anfrage angeben).

    Bei Anfragen durch die hiesigen Gerichte muss lediglich das Bundesland angegeben werden.
    Davon war ich bei meinem Beitrag ausgegangen.

    Man kann die Suche natürlich durch die Auswahl des Landkreises auch noch einschränken, soviele Kreise hat Ostfriesland ja nicht.

    Ha, ich habe einfach mal meinen EWO-Zugang genutzt. Tatsächlich gab es nur 11 Personen in Niedersachsen mit diesem Vor- und Nachnamen und nur einen im PLZ-Bereich von Ostfriesland. Und, der ist hier in der Nähe geboren. Ich schreibe den jetzt mal an, ob er den Erblasser kennt ohne zu verraten, dass er verstorben ist.

    Schreib mal an sein Geburtsstandesamt und frag nach dem Eintrag zum Vater.

  • Ohne Kenntnis des (ehemaligen) Wohnortes, erscheint mir das recht ambitioniert. Soll das Nachlassgericht jede Meldebehörde in Ostfriesland anfragen (zumindest hier muss man Ort, bzw. die anzufragende Meldebehörde bei der elektronischen Anfrage angeben).

    Bei Anfragen durch die hiesigen Gerichte muss lediglich das Bundesland angegeben werden.
    Davon war ich bei meinem Beitrag ausgegangen.

    Man kann die Suche natürlich durch die Auswahl des Landkreises auch noch einschränken, soviele Kreise hat Ostfriesland ja nicht.

    Ha, ich habe einfach mal meinen EWO-Zugang genutzt. Tatsächlich gab es nur 11 Personen in Niedersachsen mit diesem Vor- und Nachnamen und nur einen im PLZ-Bereich von Ostfriesland. Und, der ist hier in der Nähe geboren. Ich schreibe den jetzt mal an, ob er den Erblasser kennt ohne zu verraten, dass er verstorben ist.

    Das wird mit den üblichen nachlassgerichtlichen Schreiben, die im Betreff sowohl den Namen des Erblassers als auch das Sterbedatum enthalten, wohl etwas schwierig werden. Im Übrigen besteht auch überhaupt kein Anlass zu einem solchen "Verschweigen". Entweder der Angeschriebene ist der Gesuchte oder er ist es eben nicht.

  • Das wird mit den üblichen nachlassgerichtlichen Schreiben, die im Betreff sowohl den Namen des Erblassers als auch das Sterbedatum enthalten, wohl etwas schwierig werden. Im Übrigen besteht auch überhaupt kein Anlass zu einem solchen "Verschweigen". Entweder der Angeschriebene ist der Gesuchte oder er ist es eben nicht.

    Deswegen habe ich ih ja auch erstmal aus der Abwesenheitspflegschaftsakte heraus angeschrieben. Wenn ich gleich einen Erbfall erwähnt hätte, hätte er vielleicht in der Hoffnung auf eine dicke Erbschaft auch behauptet der Gesuchte zu sein, wenn er es nicht ist.


  • Deswegen habe ich ih ja auch erstmal aus der Abwesenheitspflegschaftsakte heraus angeschrieben. Wenn ich gleich einen Erbfall erwähnt hätte, hätte er vielleicht in der Hoffnung auf eine dicke Erbschaft auch behauptet der Gesuchte zu sein, wenn er es nicht ist.

    Ui... mal wieder in Doppelfunktion Nachlass/Betreuung? Tricky!! denn das gleiche wie Cromwell hatte ich mich auch schon gefragt :gruebel::strecker

  • Der Angeschriebene hat sich in meiner Abwesenheit bei meiner Kollegin gemeldet und mitgeteilt, dass er den Verstorbenen kennt und sogar seine Mutter, die wohl in der Nähe wohnt gebeten, nach dem Versorbenen zu sehen, da er noch nicht wusste, dass er tot ist. Es handelt sich also ziemlich sicher um den Gesuchten. Ich habe die Akten jetzt dem Nachlassgericht geschickt mit der Bitte um Prüfung, ob sich die Abwesenheitspflegschaft erledigt hat.

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