Zugunstenvon A. wird von B. ein Wohnungsrecht bestellt. Im nächsten Absatz wird wiefolgt formuliert: Schuldrechtlich wird vereinbart, dass das WR unentgeltlichgewährt wird, dass A jedoch die verbrauchsabhängigen Kosten selbst trägt.Nächster Absatz listet diese Kosten auf. Nächster Absatz: Die Überlassung derAusübung an eine andere Person ist der A nicht gestattet. A darf dasWohnungsrecht nur selbst zusammen mit ihrem Ehemann ausnutzen, solange sieselbst und ihr Ehemann in der Wohnung leben; …
Dann kommt … die Eintragung dieses WR wird bewilligt und beantragt.
Ist dieser Passus mit … die Überlassung ff auch nur schuldrechtlich vereinbart?
Falls nein, stelle ich mir die Frage, ob hier eine Bedingung vorliegt bzw. obnicht sogar ein WR für den Ehemann bestellt werden müsste.