Studienabbruch aufgrund psychischer Belastung

  • Guten Tag,

    ich bin Rechtspflegeranwärterin im 2. Semster und werde zunehmend unzufriedener mit meinem Studium, weshalb ich mich unseligerweise gegen den Fortgang des Studiums entschieden habe. Ich merke, dass meine mentale Verfassung extrem unter der Coronasituation und den hohen Ansprüchen des Studiums leidet. Nun stehe ich kurz vor meinen Prüfungen und habe mit täglichen Nervenzusammenbrüchen und Panikattacken zu kämpfen. Daneben belastet mich auch noch die Rückzahlungsklausel beim Abbruch des dualen Studiums. Hat jemand ebenfalls das Studium aufgrund psychischer Belastungen/Erkrankungen abgebrochen und möchte berichten, wie das OLG die Situation gehandhabt hat und wie das ganze Verfahren ablief?

    Vielen Dank im Voraus!

    (Ups, ich bemerke gerade, dass es das falsche Forum für solche Fragen ist. Es sei mir verziehen - das ist mein erster Beitrag hier) edit by Kai: verschoben

  • Wir hatten vor einigen Jahren einen Fall, da hat jemand wegen Überforderung abgebrochen. Da gab es Gespräche mit den Zuständigen im OLG und am Ende eine Entlassung ohne Rückforderung.
    Ich meine, daß hier eine Rückforderung nur ansteht, wenn jemand nach der Prüfung und Übernahme "abhauen" will. Das trifft ja für die Studienzeit nicht zu.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Konkret zu Deinem OLG kann man erst versuchen Wissende zu finden, wenn Du es angibst. Das scheint mir aber derzeit für Dich (noch) nicht empfehlenswert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sag ich mal so: Die Chance hier Abbrecher aus den von dir genannten Gründen zu finden dürfte gering sein, da sich diese danach sicher nicht fachlich austauschen. Ich drücke dir da trotzdem die Daumen.

    Aber: Wenn du dir sicher bist, kläre das mit deinem OLG, nur die können dir sagen, was die mir dir vorhaben. Du musst eh mit denen klar kommen, egal was andere zu anderen Zeiten und mit anderen Sachbearbeitern erlebt haben.

    Macht alles keinen Spaß, ich drücke dir die Daumen, das alles gut geht und du die Entscheidung nicht bereust.

    Falls es dich tröstet: Ich bereue es, noch hier zu sein...

  • Die Situation klingt so, als ob auch eine Krankschreibung möglich wäre, falls das nicht schon der Fall ist. Vielleicht eine Überlegung wert, erstmal krank melden und abwarten. Falls es gesundheitlich besser geht, kommt vielleicht die Wiederholung eines Jahres in Betracht, oder halt die Entlassung. Das geht bei Beamten auf Widerruf jederzeit, besonders auch bei vielen Krankentagen. Eine Rückzahlung ist dann i.d.R. kein Thema.

    Alles Gute!

    Zitat

    § 37 BBG
    Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf[ (1) 1Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. 2Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich


  • Sag ich mal so: Die Chance hier Abbrecher aus den von dir genannten Gründen zu finden dürfte gering sein, da sich diese danach sicher nicht fachlich austauschen. Ich drücke dir da trotzdem die Daumen.

    Aber: Wenn du dir sicher bist, kläre das mit deinem OLG, nur die können dir sagen, was die mir dir vorhaben. Du musst eh mit denen klar kommen, egal was andere zu anderen Zeiten und mit anderen Sachbearbeitern erlebt haben.

    Macht alles keinen Spaß, ich drücke dir die Daumen, das alles gut geht und du die Entscheidung nicht bereust.

    Falls es dich tröstet: Ich bereue es, noch hier zu sein...

    Das stimmt, es ist unwahrscheinlich in einem Rechtspflegerforum jemanden zu finden, der abgebrochen hat. Vielleicht gibt es dennoch jemanden, der von Erfahrungen aus seinem Umfeld berichten kann :)

    Danke Dir auf jeden Fall für Deinen Zuspruch!

    Darf ich fragen, warum Du es bereust noch hier zu sein?

  • Wir hatten vor einigen Jahren einen Fall, da hat jemand wegen Überforderung abgebrochen. Da gab es Gespräche mit den Zuständigen im OLG und am Ende eine Entlassung ohne Rückforderung.
    Ich meine, daß hier eine Rückforderung nur ansteht, wenn jemand nach der Prüfung und Übernahme "abhauen" will. Das trifft ja für die Studienzeit nicht zu.

    Das wäre mir tatsächlich neu, dass eine Rückforderung nicht bei Abbruch des Studiums geltend gemacht werden kann - wenn das wahr sein sollte, dann hätte ich definitiv eine Sorge weniger. Danke für deinen Beitrag!

  • Die Situation klingt so, als ob auch eine Krankschreibung möglich wäre, falls das nicht schon der Fall ist. Vielleicht eine Überlegung wert, erstmal krank melden und abwarten. Falls es gesundheitlich besser geht, kommt vielleicht die Wiederholung eines Jahres in Betracht, oder halt die Entlassung. Das geht bei Beamten auf Widerruf jederzeit, besonders auch bei vielen Krankentagen. Eine Rückzahlung ist dann i.d.R. kein Thema.

    Alles Gute!

    Zitat

    § 37 BBG
    Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf[ (1) 1Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. 2Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich


    Ich habe mir bereits eine dreiwöchige Dienstunfähigkeitsbescheinigung von meinem Arzt eingeholt. Die Wiederholung des Jahres ist interessant. Ist es nicht jedoch wahrscheinlicher, dass sie mich dann eher von sich aus entlassen als mich zurückzustufen?

  • Zitat

    Ist es nicht jedoch wahrscheinlicher, dass sie mich dann eher von sich aus entlassen als mich zurückzustufen?

    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Kommt auf das Land, event. auf das OLG an und ich weiß nicht, wo du bist. Es gibt Menschen, die wegen nicht ausreichender Leistung einen Jahrgang zurück gestuft wurden.

    Ab hier reine Spekulation: wahrscheinlich hat man Gründe anzunehmen, dass die Person es noch schaffen wird oder kennt Gründe (vielleicht familiär, gesundheitlich), welche zu geringerer Leistungen führten.

    Für mich klingt es so, als ob ein Abbruch nicht 100% dein Wunsch wäre, wenn es noch andere Möglichkeiten gibt. Vielleicht bietet deine Justizverwaltung eine Sozialberatung o.ä., die sind meist anonym.

    Wenn du erstmal krank geschrieben bist, sich dein Zustand nicht bessert und das länger so geht, wird sich dein OLG sicher mal melden und fragen, was los ist. Da kann man sicher mal fragen, ob es Wiederholungsmöglichkeiten wegen Krankheit gibt.

    Noch was zum Abbruch: wenn man einer Entlassung sicher zuvor kommt, kann auch nichts zurück gefordert werden. Problem wird der Beweis sein. Die Landesverwaltung hat idR 3 Jahre Zeit sich zu überlegen, ob sie Geld zurück fordert. Die Länder gehen wohl auch verschieden "streng" damit um. Beraten kann dich da auf jeden Fall ein Fachanwalt, die kennen solche Fälle.

    Viel Erfolg!


  • Falls es dich tröstet: Ich bereue es, noch hier zu sein...

    Das stimmt, es ist unwahrscheinlich in einem Rechtspflegerforum jemanden zu finden, der abgebrochen hat. Vielleicht gibt es dennoch jemanden, der von Erfahrungen aus seinem Umfeld berichten kann :)

    Danke Dir auf jeden Fall für Deinen Zuspruch!

    Darf ich fragen, warum Du es bereust noch hier zu sein?

    Klar: Schlechte Bezahlung, blöde Arbeitsbedingungen, Arbeit für /dev/null, schlechte Personalführung... die Liste lässt sich ziemlich lange fortsetzen. Ich mach noch meine 4.169 und den Rest von heute und dann ist gut.


  • Falls es dich tröstet: Ich bereue es, noch hier zu sein...

    Das stimmt, es ist unwahrscheinlich in einem Rechtspflegerforum jemanden zu finden, der abgebrochen hat. Vielleicht gibt es dennoch jemanden, der von Erfahrungen aus seinem Umfeld berichten kann :)

    Danke Dir auf jeden Fall für Deinen Zuspruch!

    Darf ich fragen, warum Du es bereust noch hier zu sein?

    Klar: Schlechte Bezahlung, blöde Arbeitsbedingungen, Arbeit für /dev/null, schlechte Personalführung... die Liste lässt sich ziemlich lange fortsetzen. Ich mach noch meine 4.169 und den Rest von heute und dann ist gut.

    Das ist aber noch ein ganz schön langes Leiden ...

  • Guten Tag,

    ich bin Rechtspflegeranwärterin im 2. Semster und werde zunehmend unzufriedener mit meinem Studium, weshalb ich mich unseligerweise gegen den Fortgang des Studiums entschieden habe. Ich merke, dass meine mentale Verfassung extrem unter der Coronasituation und den hohen Ansprüchen des Studiums leidet. Nun stehe ich kurz vor meinen Prüfungen und habe mit täglichen Nervenzusammenbrüchen und Panikattacken zu kämpfen. Daneben belastet mich auch noch die Rückzahlungsklausel beim Abbruch des dualen Studiums. Hat jemand ebenfalls das Studium aufgrund psychischer Belastungen/Erkrankungen abgebrochen und möchte berichten, wie das OLG die Situation gehandhabt hat und wie das ganze Verfahren ablief?

    Vielen Dank im Voraus!

    (Ups, ich bemerke gerade, dass es das falsche Forum für solche Fragen ist. Es sei mir verziehen - das ist mein erster Beitrag hier) edit by Kai: verschoben

    Hallo aacciess,
    in meiner Studiengruppe erging es einer Studentin genauso wie dir. Sie wollte schon immer RPfl werden, kam aber dann an der FH nicht klar, was sich ziemlich genau so geäußert hat wie bei Dir jetzt. Diese Studentin ist dann morgens vor der ersten Klausur einer Prüfungsphase ins Sekretariat gegangen und hat "geschmissen". Ich weiß über Ecken, dass sie jetzt wieder - sehr glücklich und zufrieden - in ihrem alten Job arbeitet. Ob und wenn ja wie viel sie zurück zahlen musste, weiß ich leider nicht.
    Hör auf Körper/Geist/Seele. Das sind klare Signale und da sollte eine evtl. Rückzahlungsverpflichtung Dich nicht abhalten das für Dich richtige zu tun. Ich weiß auch, dass die OLGs die Forderung auf Antrag ggf. stunden und/oder sich auch auf Raten einlassen, also falls Du überhaupt zurück zahlen musst.
    Ich wünsch Dir alles Gute!!!

  • @ Winifred:
    Mir ging es im dritten Semester (allerdings Jura) so. Ich hatte totale Angst, eine bestimmte Klausur zu verhauen. Ich habe an dem Problem (Angststörung) gearbeitet, die Klausur mit 8 Punkten ziemlich ordentlich bestanden und habe meine Jobwahl sehr selten bereut.

    Bevor man hinschmeißt, sollte man vielleicht ergründen, ob es die Gesamtsituation ist oder man mit etwas Hilfe den Job generell mögen würde. Das Studium ist dabei die kürzeste Zeit.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Falls es dich tröstet: Ich bereue es, noch hier zu sein...

    Das stimmt, es ist unwahrscheinlich in einem Rechtspflegerforum jemanden zu finden, der abgebrochen hat. Vielleicht gibt es dennoch jemanden, der von Erfahrungen aus seinem Umfeld berichten kann :)

    Danke Dir auf jeden Fall für Deinen Zuspruch!

    Darf ich fragen, warum Du es bereust noch hier zu sein?

    Klar: Schlechte Bezahlung, blöde Arbeitsbedingungen, Arbeit für /dev/null, schlechte Personalführung... die Liste lässt sich ziemlich lange fortsetzen. Ich mach noch meine 4.169 und den Rest von heute und dann ist gut.

    @acciess: Vorab: Es tut mir leid zu hören, dass du mit deiner Studien-/Berufswahl so unglücklich bist. Ich will dir um Himmels Willen auch nicht reinreden, solltest du fest entschlossen sein, dich umzuorientieren. Hast du dir denn schon überlegt, was du stattdessen machen willst? Ein Sprung ins kalte Wasser fällt leichter, wenn man sich nicht nur die Absprungkante "Rechtspflege", sondern auch das Gewässer anschaut, in das man springt.

    Störtebeckers Post mag ich aber nicht ganz so unkommentiert stehen lassen.

    Schlechte Bezahlung: Na ja, die Bezahlung ist nun wirklich kein Geheimnis. Klar ist die schlechter als in der freien Wirtschaft. Dafür hat der öffentliche Dienst andere Vorteile. Ich für meinen Teil war und bin extrem froh, dass Corona meiner Jobsicherheit nichts anhaben konnte - mir wäre das einen Abstrich X in Sachen Bezahlung wert. Aber auch das ist kein Geheimnis - da muss jeder für sich selbst entscheiden und abwägen.
    Blöde Arbeitsbedingungen: Es kommt drauf an. Ohne Bundesland und Behörde zu kennen, in der man landet, mag ich das so pauschal nicht unterschreiben.
    Arbeit für /dev/null: :nixweiss: Ich nehme an, Störti spricht vom Verwaltungspensum. Das Pensum hat nicht jeder.
    Schlechte Personalführung: Es gibt eine Vielzahl von Dienstherrn, die auf unterschiedliche Arten und Weisen mit ihren Beamten und Angestellten umgehen. Gerichtsintern kann man viel selbst regulieren. Außerdem kenne ich diverse Rechtspfleger, die die Justiz zugunsten von anderen Behörden verlassen haben und mit der dortigen Personalführung happy sind. Auch da sind Pauschalurteile schwierig.

    Lange Rede kurz: Wie überall - Es ist zwar nicht alles gut, aber auch nicht alles schlecht. Für den öffentlichen Dienst/die Justiz muss man schon der Typ sein.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Sprich mit deinem OLG- denn die Gefahr eines Zurückzahlens kann da sein: Bei uns hat sich jemand in die Hand geschnitten in der Freizeit, fiel lange aus und hat dann von sich aus "geschmissen", da er auch schon einmal wiederholt hatte. Er musste zurückzahlen, trotz seiner Einwände, dass es aufgrund des Ausfalles doch sicher gewesen sei, dass er es nicht schaffen würde.

    Ein anderer hat mit dem OLG gesprochen: man habe ihm den Beruf falsch dargestellt und er möchte nie als Rechtspfleger arbeiten, er möchte was anderes studieren. Er hat dann das Studium sogar zu Ende gebracht, abgeschlossen (weil es auf das folgende irgendwie angerechnet wurde) und musste nicht zurückzahlen.

    Scheint also wichtig zu sein:
    1. mit dem OLG zu sprechen
    2. VOR dem "schmeissen" mit dem OLG zu sprechen. Ggf. kann auch eine Möglichkeit gefunden werden, dass du wiederholst. Mir hat das Studium (Nds) nie gefallen, aber die Arbeit gefällt mir seit Jahren -trotz teilweise schlechter Rahmenbedingungen (Personalführung, Gehalt, Belastung) - gut und ich bin und bleibe dabei. Ich fand das Studium war das schlimmste an meiner Berufswahl und im nächsten Leben würde ich nie wieder Rechtspflege in Niedersachsen studieren, sondern mir ein anderes Bundesland fürs Studium suchen...

  • Schneewittchen: Ich rede ja auch nur von mir, und du kennst die Lage hier. Und glaubst du, das du hier schon eine Beförderungsurkunde hättest ? Ich glaube es nicht.

    Aber es ist richtig: Muss jeder selber wissen.

  • Gegs: Ich bin wegen der Sachverhaltsschilderung der Themenstaterin davon ausgegangen, dass außer Ausbildung im Leben alles rund läuft und die Beschwerden eindeutig auf die nicht passende Ausbildungswahl zurück zu führen sind. Natürlich hast Du aber Recht, dass man das "gesamte Leben" betrachten sollte...

  • Schneewittchen: Ich rede ja auch nur von mir, und du kennst die Lage hier. Und glaubst du, das du hier schon eine Beförderungsurkunde hättest ? Ich glaube es nicht.

    Aber es ist richtig: Muss jeder selber wissen.

    Also, mir hat vor Jahren mal jemand vorgeworfen, geldgeil zu sein, wenn ich für meine Arbeit auch mal befördert werden will. :nixweiss:

    Ich bin ja in der Fachgerichtsbarkeit. Da kriegt man meistens unterm Strich nicht so viele Beförderungen wie in der ordentlichen, wenn man keine Verwaltungsaufgaben dazu nimmt. Auch das ist Einstellungssache: Ich bin halt lieber in der unordentlichen und nehme das so in Kauf.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")


  • Scheint also wichtig zu sein:
    1. mit dem OLG zu sprechen
    2. VOR dem "schmeissen" mit dem OLG zu sprechen. Ggf. kann auch eine Möglichkeit gefunden werden, dass du wiederholst.

    3. Vielleicht ist entlassen lassen besser, als selber schmeißen.

    Dann sollte man sich aber vorher darüber im Klaren sein, dass man mitunter aus dem öffentlichen Dienst (im betroffenen Bundesland) komplett raus ist, nicht nur aus der Landesjustiz.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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