Hallo, ich bräuchte eueren kurzfristigen Rat
Habe einen Räumungsschutzantrag auf dem Tisch, Räumung morgen. Die Schuldner schreiben im handschriftlichen Antrag vom 30.07.2021, dass sie erst am 27.07.2021 erfahren haben, dass ihre Ersatzwohnung, in die sie ab 01.08.2021 ziehen wollten, nun erst zum 15.09.2021 frei wird. Keinerlei weitere Ausführungen, keine Unterlagen wie Mietvertrag, schriftliche Mitteilung über das spätere Freiwerden etc. Es bestehen Mietrücktsände seit Februar 2021; im Räumungsverfahren erging ein VU, da die Schuldner sich nicht gemeldet haben.
Muss ich Räumungsschutz gewähren bis 15.09.2021?
Ich tendiere eher zu nein.