Ich habe hier jemanden, der tritt/trat als Rechtsanwalt auf, ist aber nicht zugelassen. (Hat er wohl schonmal gemacht, ist aber nicht bis zu uns an das Ende der bewohnten Welt durchgedrungen)
Der hat sein Unwesen schon länger getrieben, bis es bei uns auffiel, wurde im Wege der PKH beigeordnet und hat auch die Vergütung nach RVG kassiert.
Ein Verfahren habe ich hier, da werde ich gleich die Liqui zurückweisen, da er nicht aufgrund RVG abrechnen darf. Eine Anhörung dazu ist erfolgt, eine Äußerung hat er nicht abgegeben..
Aber was ist mit den anderen Verfahren ? Beiordnung durch den Richter aufheben lassen ? Auf welcher Grundlage ?
Dann die gezahlten Vergütungen per Beschluss zurückfordern, in der Hoffnung die Kasse kann das einziehen ?
Oder ohne Aufhebung der Beiordnung per Beschluss zurückfordern, da er nicht nach RVG abrechnen kann ?