Hallo,
hatte vllt. schon jemand Erfahrung mit der Anwendung des § 35 III GBO und dem Ablauf des Verfahrens?
Mich würde speziell interessieren, wie die Eintragung im Grundbuch vorgenommen wird (extra Beschluss erforderlich, da keine formgerechten Erbnachweise? Eintragung einfach aufgrund Testaments vom.. oder den § 35 III GBO in Abt. I erwähnen?
Vielen Dank schon mal ...