Rückforderung von Vergütung nach Ablauf der 3 Jahren

  • Hallo zusammen,

    in einer Akte ist im Jahr 2017 einer Pflegerin für unbekannte Beteiligte Vergütung aus der Staatskasse gezahlt worden, obwohl ein erhebicher Betrag auf einem Treuhandkonto vorhanden war. Nun soll es zur Hinterlegung des Geldes kommen und für mich stellt sich die Frage, ob ich diesen Betrag für die Staatskasse noch zurückfordern kann oder die eingetretene Verjährung von Amts wegen berücksichtigen muss ?

  • Verjährung ist nicht von Amts wegen zu beachten, sondern vom gesetzlichen Vertreter einzuwenden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ist denn förmlich festgesetzt oder einfach ausgezahlt worden? Wenn nur ausgezahlt wurde, kann die förmliche Festsetzung noch nachgeholt werden. Läuft zumindest bei Betreuervergütungen so.

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