Hallo zusammen,
in einer Akte ist im Jahr 2017 einer Pflegerin für unbekannte Beteiligte Vergütung aus der Staatskasse gezahlt worden, obwohl ein erhebicher Betrag auf einem Treuhandkonto vorhanden war. Nun soll es zur Hinterlegung des Geldes kommen und für mich stellt sich die Frage, ob ich diesen Betrag für die Staatskasse noch zurückfordern kann oder die eingetretene Verjährung von Amts wegen berücksichtigen muss ?