Vormundschaft § 1791 c BGB - Vormundwechsel

  • Hallo zusammen,

    die Mutter des minderjährigen Kindes, welche schwanger ist, hat einen Antrag gestellt die Vormundschaft für das noch ungeborene Kind auf sich zu übertragen, damit keine Amtsvormundschaft eintritt. Ich habe daraufhin einen Bericht des Jugendamts angefordert. Das Jugendamt spricht sich gegen eine Vormundschaft durch die künftige Großmutter aus. Außerdem wird in dem Bericht deutlich, dass die minderjährige Schwangere nun nicht mehr in meinem Gerichtsbezirk wohnhaft ist.

    Ich wollte nun zunächst eine Verfügung + Abschrift des Berichtes an Großmutter und Tochter schicken, mit der Bitte um Mitteilung, ob der Antrag aufgrund des Berichts zurückgenommen wird. Gleichzeitig stellt sich mir jedoch auch die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Bleibe ich für den Antrag trotz Umzug weiterhin zuständig? Mit Geburt des Kindes ist ja dann eigentlich das AG zuständig, in dessen Bezirk das Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Sollte an dem Antrag festgehalten werden, müsste ja eine persönliche Anhörung erfolgen. Höre ich auch den Vater des ungeborenen Kindes an, obwohl keine Vaterschaftsanerkennung stattfinden soll?

  • Zum Zeitfaktor steht zwar nichts im Thema, man kann aber davon ausgehen, dass es nicht mehr sehr lange bis zur Entbindung dauern wird. Es ist schwer das Zusammenwirken zweier Gerichte und zweier (?) Jugendämter ohne Zeitverlust zu erreichen.
    In solchen Konstellationen kann es für die Beteiligten hilfreich sein, wenn es eine schnelle Entscheidung gibt, die anschließend eine wegweisende Korrektur oder Bestätigung durch das OLG erhält.

  • Natürlich ist der Zeitfaktor auch ein Thema. Ich frage mich dennoch, wer überhaupt für die Bearbeitung zuständig ist. Grundsätzlich könnte ja einfach nun beim AG X (neuer Wohnort) ein weiterer Antrag gestellt werden, ohne dass das AG X von unserem Verfahren weiß.

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