Hallo zusammen,
die Mutter des minderjährigen Kindes, welche schwanger ist, hat einen Antrag gestellt die Vormundschaft für das noch ungeborene Kind auf sich zu übertragen, damit keine Amtsvormundschaft eintritt. Ich habe daraufhin einen Bericht des Jugendamts angefordert. Das Jugendamt spricht sich gegen eine Vormundschaft durch die künftige Großmutter aus. Außerdem wird in dem Bericht deutlich, dass die minderjährige Schwangere nun nicht mehr in meinem Gerichtsbezirk wohnhaft ist.
Ich wollte nun zunächst eine Verfügung + Abschrift des Berichtes an Großmutter und Tochter schicken, mit der Bitte um Mitteilung, ob der Antrag aufgrund des Berichts zurückgenommen wird. Gleichzeitig stellt sich mir jedoch auch die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Bleibe ich für den Antrag trotz Umzug weiterhin zuständig? Mit Geburt des Kindes ist ja dann eigentlich das AG zuständig, in dessen Bezirk das Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollte an dem Antrag festgehalten werden, müsste ja eine persönliche Anhörung erfolgen. Höre ich auch den Vater des ungeborenen Kindes an, obwohl keine Vaterschaftsanerkennung stattfinden soll?