Es ist durch Rückabtretung (Erfüllung Rückgewähranspruch) einer Buchgrundschuld ein Eigentümerrecht entstanden.
Die entstandene Eigentümergrundschuld wurde von mir gepfändet.
Die Pfändung wurde im Grundbuch eingetragen.
Die Unterwerfungsklausel (§ 800 ZPO) ist in der ursprünglichen Grundschuld vorhanden.
Wäre hier auch zusätzlich noch ein Duldungstitel zur Beantragung der Zwangsversteigerung vorzulegen?