Ich habe foglenden Eileigen Fall udn bin nur die vertretung udn habe solch einen fall noch nicht gehabt.
Beratungshilfeantrag wird gestellt mit falschem Formular. Kollegin erlässt Zwischenverfügung in welcher sie auf den Formuklarzwang neues Formular ab 2014 hinweist und teilt weiterhin mit, dass ein vollständig ausgefüllter Antrag nebst den Belegen bis 06.08.21 eingehen muss.
Nun reicht der RA über beA den neuen vollständig ausgefüllten Antrag nebst einigen Belegen ein und ruft an und bittet um Bestätigung, dass durch den Eingang heute per beA die Frist gewahrt ist.
Nach Durchsehen der Unterlagen wurde festgestellt, das ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag eingereicht wurde. Bei den Belegen weiß ich genau, dass diese nicht vollständig sind bzw nicht ausreichen (Kontoauszug abfotografiert vom Handy Kontonummer Kontoinhaber nicht lesbar)
Ist der Antragseingang per beA ausreichend oder sollte er den Antrag lieber noch faxen? Müssen Antrag und Belege vollständig sein oder reicht der vollständige Antrag aus?