Hallo zusammen!
Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Bei dem Titel handelt es sich um einen Erstattungsbescheid der Rentenversicherung wegen überzahlter Geldleistungen nach dem Tod. Der Bescheid wurde durch die Rentenversicherung gesiegelt und und eine Klausel ("Vorstehende Ausfertigung wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt") wurde ebenfalls durch die Rentenversicherung auf dem Bescheid angebracht. Des Weiteren liegt eine ZU vor.
Handelt es sich bei dem Titel um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel und ist die Rentenversicherung befugt eine Klausel auf dem Bescheid anzubringen?
Leider habe ich keine rechtliche Grundlage ausmachen können.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mein Bauchgefühl, dass es sich um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel handelt mit entsprechenden Normen unterfüttern könnte oder mich eines Besseren belehrt.