Jura oder Rechtspflege

  • Hallo,
    ich komme nun in die 12. Klasse und stehe vor der Wahl, Jura oder Rechtspflege zu studieren. Ich habe jetzt schon auf mehreren Foren von den eher bescheidenen Berufsaussichten eines Rechtspflegers gelesen, aber auch bei Jura warnen viele vor schlechten Berufschancen. Für mich würde beides in Frage kommen, wobei ich schon Respekt vor dem immensen Lernpensum des Jurastudiums habe. Andererseits möchte ich meinen guten Schnitt (1,1) gerne nutzen, um das Studium zu wagen. Es wäre toll, wenn mir jemand etwas zu den Vor- bzw. Nachteilen der Studiengänge sagen könnte und mir somit vielleicht etwas bei der Wahl helfen könnte.:)

  • Hallo,
    ich komme nun in die 12. Klasse und stehe vor der Wahl, Jura oder Rechtspflege zu studieren. Ich habe jetzt schon auf mehreren Foren von den eher bescheidenen Berufsaussichten eines Rechtspflegers gelesen, aber auch bei Jura warnen viele vor schlechten Berufschancen. Für mich würde beides in Frage kommen, wobei ich schon Respekt vor dem immensen Lernpensum des Jurastudiums habe. Andererseits möchte ich meinen guten Schnitt (1,1) gerne nutzen, um das Studium zu wagen. Es wäre toll, wenn mir jemand etwas zu den Vor- bzw. Nachteilen der Studiengänge sagen könnte und mir somit vielleicht etwas bei der Wahl helfen könnte.:)


    Hallo Jana,

    ich stand vor meiner Entscheidung für das duale Studium als Rechtspfleger, welches ich dieses Jahr beginne, vor der gleichen Überlegung. Wie gut oder schlecht die Berufsmöglichkeiten des Rechtspflegers sind, hängt aber auch maßgeblich von dem Bundesland ab. Die Fortbildung zum Amtsanwalt, bei dem man ähnlich wie ein Staatsanwalt im Bereich der niedrigen und mittleren Kriminalität anklagen darf, eröffnet schon nochmal andere Perspektiven.

    Auch sollte man sich meines Ermessens fragen, was man selbst möchte. Möchte man unbedingt zum Staat und eine gewisse Sicherheit mit zumindest einem geregelten Einkommen, ist das duale Studium als Rechtspfleger m.E.n. die bessere Lösung.

    Wenn man nach einem Jurastudium als Staatsanwalt oder Richter arbeiten möchte, dann braucht dies auch Top-Noten. Es besteht auf jeden Fall das nicht allzu geringe Risiko, diese Noten nicht zu haben. Dann wird das aber nichts mit dem Staatsdienst, sondern dann kann man (nur noch) Rechtsanwalt werden. Wenn man das dann möchte, spricht ja auch nichts dagegen. Für mich stand aber fest, dass ich zum Staat möchte und definitiv kein Rechtsanwalt werden möchte.

    Gerade in Hamburg und Baden-Württemberg hat man als Amtsanwalt das besondere Privileg, dass man auch Delikte wie Brandstiftung u.a. anklagen kann, und damit den anderen Bundesländern voraus ist. Bayern zb. macht keinen Gebrauch von den Amtsanwälten bei der StA.

    Ich habe mich in der Gesamtschau deswegen für das duale Studium als Rechtspfleger entschieden und möchte dann in Richtung Amtsanwalt gehen.

  • Da ich das Rechtspflegestudium nicht selbst erlebt habe, kann ich dazu aus eigener Erfahrung nichts sagen. Aber der höhere Justizdienst (Richterin/Staatanwältin) ist eine Empfehlung wert. Nicht nur, dass die Gehaltaussichten einen tatsächlich weiten Abstand zu den Rechtspflegergehältern (ob das so verdient ist, dazu möchte ich nichts sagen) haben, sondern die fachlichen und persönlichen Freiheiten sind in einer anderen Dimension. Und die Noten, die man für den Einstieg braucht, sind machbar.
    Natürlich ist auch hier nicht alles eitel Sonnenschein, insbesondere der zeitliche Aufwand in Relation zum Einstiegsgehalt ist unangemessen. Aber diese Phase geht vorbei.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da ich das Rechtspflegestudium nicht selbst erlebt habe, kann ich dazu aus eigener Erfahrung nichts sagen. Aber der höhere Justizdienst (Richterin/Staatanwältin) ist eine Empfehlung wert. Nicht nur, dass die Gehaltaussichten einen tatsächlich weiten Abstand zu den Rechtspflegergehältern (ob das so verdient ist, dazu möchte ich nichts sagen) haben, sondern die fachlichen und persönlichen Freiheiten sind in einer anderen Dimension. Und die Noten, die man für den Einstieg braucht, sind machbar.
    Natürlich ist auch hier nicht alles eitel Sonnenschein, insbesondere der zeitliche Aufwand in Relation zum Einstiegsgehalt ist unangemessen. Aber diese Phase geht vorbei.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Ich für meinen Teil sehe das Berufsfeld des Amtsanwaltes als ein Sehr interessantes Berufsfeld an. Dass sich als Volljurist beim Staat nochmal andere Möglichkeiten eröffnen, ist sicher auch keine Unbekannte. Für einen Schulabgänger wird hier aber meiner Ansicht nach, dass Risiko das Jurastudium nicht zu bestehen bzw. Nicht mit den passenden Noten, etwas nach hintengeschoben. Aus meinem eigenen Umfeld kenne ich einige Juraatudenten, die abgebrochen haben. Die am Lernaufwand zu beißen hatten. Das es machbar ist, stelle ich keineswegs in Frage, jedoch muss man sich schon über die Risiken bewusst sein. Was ist wenn ew nicht klappt?

    Ich für meinen Teil schließe ein Jurastudium für in einigen Jahren nicht gänzlich aus. Aber zunächst habe ich mit dem Amtsanwalt ein anderes Ziel vor Augen.

    VG Alexander

  • Rechtspflege:

    Pro:
    Du wirst vom ersten Tag an bezahlt, das kann für einige Menschen sicher ein wichtiger Punkt sein; man muss neben dem Studium nicht jobben oder auf BaföG warten, sollte das eigene Einkommen oder das der Familie da nicht ausreichen.

    Falls man nicht geeignet ist, fällt das nicht erst beim Staatsexamen auf, sondern in den Klausuren vorher.

    Die Betreuung ist sicher besser, als in reinen Jurastudiengängen. Wenn man nicht sicher ist, dass man ein Studium diszipliniert auf eigene Verantwortung durchziehen kann, dann ist man im Rechtspflegestudium sicher besser aufgehoben.

    Man ist in 3, maximal 4 Jahren durch.

    Man lernt recht früh Klausuren schreiben.

    Man sitzt in der Vorlesung nicht auf der Fensterbank oder den Treppenstufen.

    Minus:
    Der Stundenplan ist voll, es besteht Anwesenheitspflicht, auch wenn man in der Vorlesung in Fach A vielleicht nicht so gut zurecht kommt und das Thema besser im Selbststudium lösen könnte.

    Nach oben hin sind sowohl was Einkommen, als auch Karrieremöglichkeiten angeht Grenzen gesetzt. (das gilt für 80% der Juraabsolventen plus alle die auf der Strecke bleiben aber auch).

    Ein gutes Abi ist keine Einstiegsgarantie.

    Jura

    Pro
    Wer diszipliniert eigenständig studieren kann, sich gerne Themen im Selbsstudium erarbeitet und entscheidet, ob man eine Lehrveranstaltung besucht oder nicht, ist sicher gut aufgehoben.

    Das Studium ist thematisch sehr viel breiter aufgestellt.

    Man kann leichter Promovieren oder etwa an der Uni bleiben.

    Am Ende bietet sich ein viel breiteres Berufs- als auch Einkommensfeld.

    Ein gutes Abi ist eine Einstiegsgarantie.

    Minus
    Man braucht ein regelmäßiges Einkommen, welches möglichst nicht aus Kellnern oder Bafög stammen sollte.

    Man braucht mindestens 5 Jahre, eher 6 oder 7.

    Man sitzt an manchen Unis in der Vorlesung auf der Fensterbank oder den Treppenstufen.

    Mit dem Klausuren schreiben ist man mehr auf sich allein gestellt, viele Studierende nehmen bezahlte Hilfe in Anspruch und würden sonst keine akzeptablen Noten schreiben.

    Ein Großteil der Studierenden kommt nicht durch oder schließt mit Noten ab, die einkommens- als auch karrieremäßig nicht so doll sind.

    Was vergessen?

  • Danke für die vielen Antworten bisher.:) Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
    Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen. Dafür sind doch sicherlich auch entsprechend gute Noten im Studium und gute Leistungen im Arbeitsleben vorzuweisen, oder? Gibt es da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen?

  • Ich persönlich habe mich auch für das Rechtspflegerstudium entschieden.

    Wie der Richter am OLG bei meinem Bewerbungsgespräch zu uns meinte "wer der Ansicht ist Jura wäre schon schön , ist mir aber zu schwer, deshalb gehe ich zur Rechtspflege " der ist in der Rechtspflege falsch. In manchen Dingen ist das Jura Studium definitiv tiefgründiger. In anderen Bereichen das Rechtspflegestudium. Die Rechtspflegeranwärter behandeln die unterschiedlichen Themenbereiche im Studium parallel zu einander, die Jurastudenten nicht. Da wird eins nach dem anderen behandelt.

    Die Rechtspflege ist kein " Oberflächlich mal Jura ankratzen" Studium, sondern vom Niveau und Aufwand her gleichgestellt wie das Jura Studium, auch wenn das viele Jura studenten nicht wahr haben möchten...

    Die Sicherheit die du als Rechtspfleger hast war für mich ausschlaggebend. Ich kenne viele ehemalige Jurastudenten die irgendwo mit einem Mini Gehalt in einer kleinen Kanzlei arbeiten, da Sie ihr Examen grad so abgeschlossen haben.

    Als Rechtspfleger hast du einen sicheren Job , sieht man gerade an der Corona Situation sehr gut.

    D.h. du hast immer dein geregeltes Einkommen und kannst ,egal wie viele Pandemien noch auf uns zukommen sollten , deine Familie ernähren.

    Das Gehalt ist vielleicht nicht das eines Richters, aber dennoch zufriedenstellend.

    Außerdem darfst du nicht vergessen, dass nur wenige ( unter 5%) der Jura Studenten tatsächlich Richter oder Staatsanwalt werden, da die Anforderungen exorbitant sind.

    Außerdem kannst du das 2. Staatsexamen nicht wiederholen und hast prinzipiell 6-10 Jahre umsonst studiert ( je nach dem wie gut du im Studium vorankamst)


    Als Jura Student der etwas erreichen will musst du ackern , ackern ,ackern ,und dich immer wieder beweisen . Als Rechtspfleger entscheidest du selbst, auf Grundlage von Recht und Gesetz ( Rechtspflegergesetz paragraph 9)
    Und bist unabhängig von Vorgesetzten etc.

    Andererseits bist du als Volljurist etwas flexibler was Jobwechsel , Wohnortswechsel etc. Anbelangt . Da du nicht abhängig von deinem OLG bist, an welcher Stammdienststelle du eingesetzt werden sollst.

    Als Rechtspfleger hast du Vertrauensarbeitszeit , was ein Vorteil sein kann.

    Gerade als Junger Anwalt musst du dich so beweisen ,da wird man bestimmt über die 50-60 Arbeitsstunden die Woche kommen. Da musst du wissen, ob du das willst und ob das mit deinem Familienleben übereinstimmen kann .

    Für mich haben die Vorteile überwiegt , es gibt mitsicherheit noch tausend andere pro / contra Punkte zu beiden Studiengängen...


  • Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen?

    Ehrlich gesagt: nichts. Es werden Stellen für die Zusatzausbildung zum Amtsanwalt ausgelobt. Je nach OLG unterschiedlich viele. Da kann sich grundsätzlich jeder Rechtspfleger darauf bewerben, so lange man unter der Altersgrenze ist. Ob du dir nach einigen Jahren beim Grundbuchamt, beim Sozialgericht oder im Justizvollzug dann noch einmal den Stress der Zusatzqualifikation antust? Und vor allem entscheidet dann auch dein OLG, bei welcher Staatsanwaltschaft du zum Einsatz kommst. Viele Rechtspfleger, die zu Beginn ihrer Laufbahn den Wunsch hatten, Amtsanwalt zu werden, haben sich anders entschieden. Ich würde die „richterliche Unabhängigkeit“ als Rechtspfleger der Weisungsgebundenheit eines Amtsanwalts immer vorziehen.


  • Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen?

    Ehrlich gesagt: nichts. Es werden Stellen für die Zusatzausbildung zum Amtsanwalt ausgelobt. Je nach OLG unterschiedlich viele. Da kann sich grundsätzlich jeder Rechtspfleger darauf bewerben, so lange man unter der Altersgrenze ist. Ob du dir nach einigen Jahren beim Grundbuchamt, beim Sozialgericht oder im Justizvollzug dann noch einmal den Stress der Zusatzqualifikation antust? Und vor allem entscheidet dann auch dein OLG, bei welcher Staatsanwaltschaft du zum Einsatz kommst. Viele Rechtspfleger, die zu Beginn ihrer Laufbahn den Wunsch hatten, Amtsanwalt zu werden, haben sich anders entschieden. Ich würde die „richterliche Unabhängigkeit“ als Rechtspfleger der Weisungsgebundenheit eines Amtsanwalts immer vorziehen.

    Ich persönlich würde hier meine Entscheidung nicht nach Weisungsgebunden oder nicht abhängig machen. Vielmehr geht es doch um das inhaltliche, deswegen kann ich mir das bei der Staatsanwaltschaft deutlich besser vorstellen. Das ist jeder anders und das ist denke ich gut so.

    Den Stress der Zusatzqualifkation würde ich mir ganz bewusst antuen, da es einem neue Perspektiven eröffnet. Außerdem muss man ja erst mal Praxiserfahrung sammeln und bewirbt sich dann darauf. Vorteil : man ist nach wie vor Beamter und wird nach der vorherigen Stelle bezahlt. Genauso wie man keine Garantie hat nach dem Rechtspflegerstudium übernommen zu werden, hat man auch keine Garantie als Amtsanwalt angenommen zu werden. Die Argumentation der Garantie und der sicherheit wiegt m. E. N. Daher garnicht

    Ich wäre also das genau Gegenteil von deiner Einstellung. Aber das ist ja nichts verwerfliches.

  • Danke für die vielen Antworten bisher.:) Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
    Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen. Dafür sind doch sicherlich auch entsprechend gute Noten im Studium und gute Leistungen im Arbeitsleben vorzuweisen, oder? Gibt es da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen?

    Ea gibt keine Rechtsgarantie, dass man als Amtsanwalt arbeiten kann, aber genauso wenig hast du die Garantie nach dem Rechtspflegerstudium übernommen zu werden. Im landesrecht sind die voraussetzungen aber genau definiert. Guter Abschluss des Rechtspflegers, persönlich fachliche Eignung und eine gewisse Zeit an Berufserfahrung. Es geht also darum bereits vor der Bewerbung als Amtsanwalt hinreichend zu überzeugen

  • Danke für die vielen Antworten bisher.:) Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
    Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen. Dafür sind doch sicherlich auch entsprechend gute Noten im Studium und gute Leistungen im Arbeitsleben vorzuweisen, oder? Gibt es da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen?

    Ea gibt keine Rechtsgarantie, dass man als Amtsanwalt arbeiten kann, aber genauso wenig hast du die Garantie nach dem Rechtspflegerstudium übernommen zu werden. Im landesrecht sind die voraussetzungen aber genau definiert. Guter Abschluss des Rechtspflegers, persönlich fachliche Eignung und eine gewisse Zeit an Berufserfahrung. Es geht also darum bereits vor der Bewerbung als Amtsanwalt hinreichend zu überzeugen

    Danke für die Erklärung.:) Die Weiterbildung zum Amtsanwalt bietet einem ja doch noch einmal ganz neue Perspektiven. Ich werde alles gründlich überdenken und dann meine Entscheidung fällen. Vorausgesetzt, dass ich überhaupt einen Studienplatz für Rechtspflege bekomme. Ist ja doch nicht ganz so einfach.;)

  • Danke für die vielen Antworten bisher.:) Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
    Ich frage mich nur, was mir dann garantiert, tatsächlich die Weiterbildung zur Amtsanwältin antreten zu dürfen. Dafür sind doch sicherlich auch entsprechend gute Noten im Studium und gute Leistungen im Arbeitsleben vorzuweisen, oder? Gibt es da bestimmte Zulassungsvoraussetzungen?

    Ea gibt keine Rechtsgarantie, dass man als Amtsanwalt arbeiten kann, aber genauso wenig hast du die Garantie nach dem Rechtspflegerstudium übernommen zu werden. Im landesrecht sind die voraussetzungen aber genau definiert. Guter Abschluss des Rechtspflegers, persönlich fachliche Eignung und eine gewisse Zeit an Berufserfahrung. Es geht also darum bereits vor der Bewerbung als Amtsanwalt hinreichend zu überzeugen

    Danke für die Erklärung.:) Die Weiterbildung zum Amtsanwalt bietet einem ja doch noch einmal ganz neue Perspektiven. Ich werde alles gründlich überdenken und dann meine Entscheidung fällen. Vorausgesetzt, dass ich überhaupt einen Studienplatz für Rechtspflege bekomme. Ist ja doch nicht ganz so einfach.;)

    Gerne doch! Das macht auf jeden Fall Sinn, das Ganze nochmal gesamtheitlich zu überdenken. Denn der Amtsanwalt bietet tatsächlich nochmal neue Möglichkeiten. Und es erscheint mir wichtig sich zu fragen, was man persönlich auch wirklich machen möchte. Für den Rechtspflegestudiengang ist es denke ich grundsätzlich empfehlenswert, sich frühzeitig zu bewerben.

    VG, Alex

  • Da Alex hier so einige Mythen zum Anwaltsberuf verbreitet hat, vielleicht noch ein paar Worte von mir:
    Also das Jurastudium geht, insbesondere zum Examen hin, nur mit Fleiß und etwas Disziplin. Aber es bietet auch, anders als das Studium der Rechtspflege, eine unendliche Freiheit. Wenn man eine Vorlesung für sinnlos erachtet, geht man eben nicht hin. Wenn es Vorlesungen in einem anderen Fach sein sollen, warum denn nicht. Ich habe im Studium Seminare am Uniklinikum mitmachen dürfen. Anwesenheitszwang und vorgeschriebenen limitierten Urlaub gibt es nicht. Und man kann jedes, wirklich jedes Examen (auch das zweite Staatsexamen), mindestens einmal wiederholen. Gerade mit einem 1,1 Abitur sollte es gut machbar sein. Die Studienbedingungen sind nicht immer rosig, aber ersten habe ich nie auf einem Fensterbrett gesessen und zweitens hätte mich das auch nicht gestört.

    Als Volljurist stellt sich nicht die Frage, ob Staatsanwalt/Richter oder Anwalt. Volljuristen werden in sehr vielen Bereichen eingesetzt. Insbesondere die Verwaltung ist auf allen Ebenen mit Juristen besetzt. Gleiches gilt für Unternehmen. Ich kenne auch Journalisten, Lektoren oder Lobbyisten… Manchmal braucht es ein wenig Glück, aber uns geht so langsam der juristische Nachwuchs aus. Da sind so einige Arbeitgeber froh, einen Kandidaten mit durchschnittlichem Examen einstellen zu können.

    Im Übrigen bietet auch die Tätigkeit als Rechtsanwalt neben der klassischen Laufbahn viele Möglichkeiten. Betreuer, Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter kommen oft aus diesem Bereich. Wenn man es sich zutraut, ist man auch berechtigt, Hilfe in Steuersachen zu leisten. Also ich habe die Berufswahl trotz der größeren Unsicherheit nie bereut (und ich hatte die Staatsnote). Wie groß ist dagegen die Chance, wirklich Amtsanwalt zu werden.

    Mit 60 bis 70 Stunden pro Woche ist wahr. Aber dann geht man als Berufsanfänger mit dem Vielfachen eines Richtergehalts nach Hause. Wobei in den Großkanzleien ein Umdenken zur Life-Work-Balance und Vereinbarkeit und Familie schon begonnen hat. Ich kenne auch einige Kollegen, die wirklich mies verdienen. Aber im Durchschnitt sollte das Einkommen eines Anwalts mit der Besoldung eines Rechtspflegers mithalten. Kommt natürlich auch auf Spezialisierung und Arbeitsort (Stadt, Land) an, mit meinem Beritt sind es für Berufsanfänger im Schnitt 3.500,00 EUR.

    Aber ganz ehrlich, mit einem 1,1 Abischnitt würde ich was richtig Geniales studieren. Astrophysik oder Medizin oder auch Theologie (wenn man es mag). Aber Jura bzw. Rechtspflege?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich persönlich habe das Rechtspflegerstudium als ziemlich eintönig empfunden, während mir das Jurastudium Spaß gemacht hat. Bis zum ersten Examen geht das Jurastudium dogmatisch ziemlich in die Tiefe, während dann erst im Referendariat der Schliff der Praxis kommt. Das Rechtspflegerstudium ist hingegen von Anfang an viel verschulter und praxisbezogener, allerdings auch intellektuell schlichter. Den Berufsalltag als Rechtspfleger fand ich immer sehr entspannt, bei ordentlichem Gehalt, Sicherheit und Planbarkeit. Alles in allem kein schlechter Deal, gerade im Hinblick auf eine etwaige Familienplanung. Nachteil: Die Optionen sind sehr beschränkt, außer Verwaltung, Amtsanwalt und Revisor gibt es wenige Qualifikationsmöglichkeiten und Wechselmöglichkeiten in die freie Wirtschaft sind eingeschränkt. Als Volljurist hingegen hat man - nach einem langen und kräftezehrenden Studium - erheblich mehr Optionen und kann außer den klassischen juristischen Berufen Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt auch ins Unternehmen oder die Behörde (wo man mit A13/14 meist auch deutlich höher einsteigt als als Rechtspfleger). Gerade als Rechtsanwalt ist die Arbeitsbelastung und der Druck aber immens, verglichen mit der Tätigkeit als Rechtspfleger, und im staatsanwaltlichen und richterlichen Bereich sieht es auch nicht viel besser aus (zumindest am Anfang und am Landgericht, wobei ich das nur aus Erzählungen von Freunden/Bekannten weiß). Dafür sind die Verdienstmöglichkeiten erheblich besser - ich liege als Anwalt netto bei dem doppelten, was ich davor als Rechtspfleger verdient habe und gehöre in meinem Bekanntenkreis von jungen Anwälten durchaus nicht zu den Besserverdienenden (die Einstiegsgehälter in meinem Bekanntenkreis liegen zwischen 50.000 EUR und 120.000 EUR Jahresbrutto).

    Amtsanwalt empfinde ich persönlich als "nichts Halbes und nichts Ganzes", zumal man dafür dem Strafrecht zugeneigt sein muss, was spätestens nach der Ausbildung noch bei eher wenigen der Fall ist :D

    Zitat


    Die Sicherheit die du als Rechtspfleger hast war für mich ausschlaggebend. Ich kenne viele ehemalige Jurastudenten die irgendwo mit einem Mini Gehalt in einer kleinen Kanzlei arbeiten, da Sie ihr Examen grad so abgeschlossen haben.

    Das kann ich nicht bestätigen. Auch mit einem schlechten Juraabschluss liegt das Einstiegsgehalt fast immer im Bereich der Einstiegsbesoldung als Rechtspfleger. 36.000 EUR brutto ist so das unterste Schranke (ein extrem ländlicher Bereich möglicherweise ausgenommen) und arbeitslose Juristen gibt es fast nicht. Wobei der juristische Arbeitsmarkt derzeit sehr gut ist (vergleichen mit vor 10-15 Jahren) und sich auch wieder ändern kann.

    Zitat

    Außerdem darfst du nicht vergessen, dass nur wenige ( unter 5%) der Jura Studenten tatsächlich Richter oder Staatsanwalt werden, da die Anforderungen exorbitant sind.

    Etwa 25% der Absolventen des zweiten Staatsexamens haben die formale Qualifikation für das Richteramt, wobei sich natürlich nicht alle für den öffentlichen Dienst entscheiden, da die Verdienstmöglichkeiten in der Privatwirtschaft mit diesen Noten erheblich besser sind.

    Zitat

    Außerdem kannst du das 2. Staatsexamen nicht wiederholen und hast prinzipiell 6-10 Jahre umsonst studiert ( je nach dem wie gut du im Studium vorankamst)

    Du kannst das 2. Examen mindestens einmal wiederholen und fast immer wird auch der dritte "Gnadenversuch" gewährt.

    Zitat

    Aber ganz ehrlich, mit einem 1,1 Abischnitt würde ich was richtig Geniales studieren. Astrophysik oder Medizin oder auch Theologie (wenn man es mag). Aber Jura bzw. Rechtspflege?

    Das sehe ich nach meinen bisherigen Ausflügen in die juristische Welt genauso :daumenrau:daumenrau

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Da Alex hier so einige Mythen zum Anwaltsberuf verbreitet hat, vielleicht noch ein paar Worte von mir:
    Also das Jurastudium geht, insbesondere zum Examen hin, nur mit Fleiß und etwas Disziplin. Aber es bietet auch, anders als das Studium der Rechtspflege, eine unendliche Freiheit. Wenn man eine Vorlesung für sinnlos erachtet, geht man eben nicht hin. Wenn es Vorlesungen in einem anderen Fach sein sollen, warum denn nicht. Ich habe im Studium Seminare am Uniklinikum mitmachen dürfen. Anwesenheitszwang und vorgeschriebenen limitierten Urlaub gibt es nicht. Und man kann jedes, wirklich jedes Examen (auch das zweite Staatsexamen), mindestens einmal wiederholen. Gerade mit einem 1,1 Abitur sollte es gut machbar sein. Die Studienbedingungen sind nicht immer rosig, aber ersten habe ich nie auf einem Fensterbrett gesessen und zweitens hätte mich das auch nicht gestört.

    Als Volljurist stellt sich nicht die Frage, ob Staatsanwalt/Richter oder Anwalt. Volljuristen werden in sehr vielen Bereichen eingesetzt. Insbesondere die Verwaltung ist auf allen Ebenen mit Juristen besetzt. Gleiches gilt für Unternehmen. Ich kenne auch Journalisten, Lektoren oder Lobbyisten… Manchmal braucht es ein wenig Glück, aber uns geht so langsam der juristische Nachwuchs aus. Da sind so einige Arbeitgeber froh, einen Kandidaten mit durchschnittlichem Examen einstellen zu können.

    Im Übrigen bietet auch die Tätigkeit als Rechtsanwalt neben der klassischen Laufbahn viele Möglichkeiten. Betreuer, Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter kommen oft aus diesem Bereich. Wenn man es sich zutraut, ist man auch berechtigt, Hilfe in Steuersachen zu leisten. Also ich habe die Berufswahl trotz der größeren Unsicherheit nie bereut (und ich hatte die Staatsnote). Wie groß ist dagegen die Chance, wirklich Amtsanwalt zu werden.

    Mit 60 bis 70 Stunden pro Woche ist wahr. Aber dann geht man als Berufsanfänger mit dem Vielfachen eines Richtergehalts nach Hause. Wobei in den Großkanzleien ein Umdenken zur Life-Work-Balance und Vereinbarkeit und Familie schon begonnen hat. Ich kenne auch einige Kollegen, die wirklich mies verdienen. Aber im Durchschnitt sollte das Einkommen eines Anwalts mit der Besoldung eines Rechtspflegers mithalten. Kommt natürlich auch auf Spezialisierung und Arbeitsort (Stadt, Land) an, mit meinem Beritt sind es für Berufsanfänger im Schnitt 3.500,00 EUR.

    Aber ganz ehrlich, mit einem 1,1 Abischnitt würde ich was richtig Geniales studieren. Astrophysik oder Medizin oder auch Theologie (wenn man es mag). Aber Jura bzw. Rechtspflege?

    Über den Anwaltsberuf an sich hab ich eigentlich relativ wenig bis fast nichts erzählt... Außer dass es für mich nichts wäre, weil ich nicht in der freien Wirtschaft arbeiten möchte.

    Wenn man aber auf gar keinen Fall in die freie Wirtschaft möchte, wie es bei mir der Fall ist, ist das Jurastudium mit einem nicht sehr unerheblichen Risiko verbunden. Deswegen meine Entscheidung dagegen. Und das wollte ich auch nur so darlegen aus meiner persönlichen subjektiven Sicht.

  • Dass man sich als Amtsanwalt von machen Volljuristen anhören muss, dass sei "nichts ganzes und nichts halbes" wäre mir dann herzlich egal :D
    Ich mache für mich meine Entscheidung persönlich nach meinen Interessen abhängig und nicht davon, was da andere davon halten.

    Ich finde Strafrecht aber definitiv sehr interessant möchte auf keinen Fall in der freien Wirtschaft arbeiten. Daher war mir für meinen Teil das Jurastudium als Ausgangsstudiengang mit viel zu vielen Unsicherheiten behaftet. Und da bietet der Rechtspfleger auch mit der Fortbildungsmöglichkeit des Amtsanwaltes eine aus meiner Sicht sehr gute Option, weil das perfekt zu meinen Interessen passt.

  • Nach allem was ich gehört habe, ist die Chance, Amtsanwalt zu werden, minimal. Der Job klingt vielleicht auch besser als er ist. Ich habe während meiner Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft ungefähr die Arbeit eines Amtsanwalts gemacht. Immer wieder die gleichen besoffenen Autofahrer…

    Ich will nicht streiten und niemandem seinen Berufswunsch ausreden. Aber mit der vagen Hoffnung, Amtsanwalt zu werden, würde ich Rechtspflege nicht studieren.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nach allem was ich gehört habe, ist die Chance, Amtsanwalt zu werden, minimal. Der Job klingt vielleicht auch besser als er ist. Ich habe während meiner Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft ungefähr die Arbeit eines Amtsanwalts gemacht. Immer wieder die gleichen besoffenen Autofahrer…

    Ich will nicht streiten und niemandem seinen Berufswunsch ausreden. Aber mit der vagen Hoffnung, Amtsanwalt zu werden, würde ich Rechtspflege nicht studieren.

    Ich hab da aus erster Hand aber was völlig anderes gehört, von Leuten die da wirklich seit Jahren arbeiten. Es wurde gesagt, dass die Stellenzahl in meinem Bundesland in dem ich anfange, von Jahr zu Jahr steigen und dass die Chancen bei entsprechenden Interesse und fachlicher Eignung sehr gut stünden. Das hängt natürlich auch gravierend vom Bundesland ab. In meinem Bundesland ist die Staatsanwaltschaft sehr groß und stark vertreten. In Bayern braucht man erst garnicht nach der Möglichkeit suchen, weil es dort keine Amtsanwälte gibt.

    Man bewirbt sich auf einen Vorbereitungsdienst für den Amtsanwalt nach einer gewissen Zeit an Berufserfahrung und ist dann erstmal Amtsanwalt auf Probe.

    Das ganze ist also keine vage Hoffnung, sondern eine Möglichkeit, die bei entsprechender Eignung besteht. Hier sind Hamburg und BW die eindeutigen Vorreiter, was den Aufgabenbereich des Amtsanwaltes angeht. Dies findet sich in der OrgStA des jeweiligen Bundeslandes.

    Auf der anderen Seite eine Gegenfrage: Wieso sollte man Jahrelang Jura studieren in der vagen Hoffnung es zum Staatsanwalt oder Richter zu schaffen ? Neulich dazu eine Statistik für Hessen gelesen. 2% Prozent der Absolventen wurden Staatsanwalt. Wenn das mal nicht verschwindend gering ist

  • Hm. Also ich persönlich fange auch dieses Jahr an, Rechtspflege zu studieren. Dass es eine Hürde ist, tatsächlich zum Amtsanwalt aufzusteigen, kannst du nicht abstreiten, aber wenn es dein Traum ist, ist es ja schön dass du dir ein solches Ziel setzt. Ich finds schwierig, bevor man überhaupt zu studieren beginnt, das eigentlich vorrangige Ziel, sein Studium zu absolvieren oder überhaupt zunächst einmal in den Beruf des Rechtspflegers zu finden, aus den Augen zu verlieren und von möglichen Aufstiegen als sicheren Zukunftsplan zu sprechen. Warte doch erst mal ab, wie dein Studium läuft und wie du in ein paar Jahren zu den Berufsfeldern des Rechtspflegers und Amtsanwaltes stehst, bevor du hier so argumentierst. Würde mich aber natürlich für dich freuen wenn alles so klappt wie du es dir vorstellst.

  • Ich denke um das ganze etwas besser einschätzen zu können, wieso ich so argumentiere: Ich bin jemand, der Entscheidungen für einen längeren Zeitraum trifft. Natürlich möchte ich mir im Laufe des Rechtspflegestudiums als Bereiche ansehen. Aber eine Entscheidung für dieses Studium beutet für mich, dass ich mir im Klaren darüber sein muss, welche möglichen Optionen es danach gibt. Ich musste ja auch die Entscheidung Jura/Rechtspflege von irgendwelchen Faktoren abhängig machen. Man entscheidet sich ja eher nicht für beides, sondern nur für eines davon :D

    Und es ist für mich wichtig einfach immer die Sachen möglichst objektiv zu sehen. Es geht nur ein prozentual geringer Anteil von der Juraabsolventen zum Staat. 2% in Hessen wurden in einem Jahrgang x Staatsanwalt. Beim Lesen dieser Zahlen und der Studiendauer von Jura gepaart mit meinem Wunsch in den ÖD zu gehen, ist das dann halt auch einfach nichts, das ist ja fast wie pokern.

    Ich versteife mich also keineswegs auf den Amtsanwalt, sondern mir war wichtig, diese Möglichkeit nach dem Rechtspflegestudium zu haben. Ich habe mich vorher schon mit verschiedenen Beispielfällen von Jurastudenten beschäftigt und festgestellt, dass ich eben Strafrecht besonderes spannend finde. Wieso also nicht die Möglichkeit haben ? Mir wurde vor Ort gesagt, die Chancen stehen gut dafür wenn man das möchte und Leistung erbringt. Also wenn danach mein Interesse dafür noch stärker geworden ist, würde ich auf jeden Fall in die Richtung gehen wollen. Schätze mich da selbst schon als relativ zielstrebig ein. Der ist natürlich eine Herausforderung und es kann dann insgesamt 8 oder 9 Jahre dauern bis man da ist, aber why not? hat man ein langfristiges Ziel und das fände ich auch sehr motivierend

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