Moin zusammen,
ich habe eine uralt Pfändung von 2009 gegenüber der Schuldnerin und daneben gibt es eine Pfändung durch die Stadt. Beide betreffen die Rentenversicherung.
Es gibt auch 2 verschiedene Rentenzahlungen. Eine Witwenrente und die normale eigene Rente der Schuldnerin.
Weder in dem Pfänder von uns, noch in dem Pfänder von der Stadt ist eine Zusammenrechnung nach § 850 e ZPO von beiden Renten beantragt worden. Ohne den entsprechenden Antrag ist natürlich auch keine Zusammenrechnung durch das Gericht oder die Stadt verfügt worden.
Jede Rente für sich liegt unter der Pfändungsgrenze. Bei einer Zusammenrechnung kommt man jedoch auf einen pfändbaren Betrag.
Der Drittschuldner ist damit nach x Jahren selbstständig hingegangen und rechnet jetzt beide Renten zusammen, nachdem sie jahrelang beide Renten ungekürzt ausgezahlt hat.
Auf den Hinweis der Schuldnerin auf § 850 e ZPO an den Drittschuldner kam nur der lapidare telefonische Hinweis, dass wenn beide Renten bei ein und demselben Rententräger gezahlt werden würden diesem eine Zusammenrechnung erlaubt sei. Fundstellen oder Paragraphen wurden keine genannt.
Was gibt es jetzt für Rechtsmittel? Erinnerung § 766 oder § 765a ZPO finde ich passen nicht. Wir haben bei unserem Beschluss nichts verkehrt gemacht. Alle Formvorschriften wurden eingehalten und es ist ja auch keine Vollstreckungsmaßnahme aufzuheben, denn eine Zusammenrechnung ist ja gerade nicht von uns veranlasst.
Vollstreckungsgegenklage erscheint auch abwegig, denn die Schuldnerin will sich ja nicht gegen die zugrundeliegende Forderung der Gläubiger wehren.
In den Kommentaren oder im Netz finde ich so nichts oder ich habe die falschen Stichwörter eingegeben.
Hat jemand von Euch eine Idee, worunter man den Antrag aufnehmen soll und bearbeiten soll?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
LG Gregor