Rechtsnachfolgeklausel für lettische Unterhaltsvorschusskasse aus lettischem Titel

  • Hallo zusammen,

    ich stehe in folgendem Fall etwas auf dem Schlauch:

    Es ist existiert ein lettischer Unterhaltstitel, der in Deutschland für vollstreckbar erklärt wurde.

    Nunmehr beantragt das Bundesamt für Justiz als Vertreter des lettischen Unterhaltsfonds die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für den lettischen Unterhaltsfonds, welcher in der Vergangenheit für den Unterhalt des Kindes aufgekommen ist.

    Kann ein deutsches Gericht eine sich auf ausländisches Recht stützende Rechtsnachfolgeklausel zu einem ausländischen Titel erteilen?
    Wenn ja, wonach richtet sich dann die Erteilung?

    Bislang habe ich immer nur was dazu gefunden, dass sich die Rechtsnachfolge aus deutschem Recht ergibt.

    Und Richter oder Rechtspfleger für die Erteilung zuständig?

    Vielleicht ist ja jemand hier, der sich auch schon mal damit auseinander setzen musste.

    DANKE!

  • Das habe ich so auch noch nicht gehört. Vielleicht geht es um die Änderung der Vollstreckbarkeitserklärung. Hier würde ich tatsächlich mal das BfJ anrufen. Die können dir das wahrscheinlich weiterhelfen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!