Hallo alle zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Grundbuchberichtigung. Vorgelegt wird ein europäisches Nachlasszeugnis belgischen Rechts.
Der Ehemann war als Alleineigentümer im hiesigen Grundbuch eingetragen.
Der Notar gibt an, dass der Grundbesitz auf Grund der bestehenden belgischen Gütergemeinschaft Gesamtgut der Eheleute war.
Laut Zeugnis ist der Erblasser beerbt worden von seiner Ehefrau betreffend dem in Deutschland belegenen Grundbesitz für eine ungeteilte Hälft im vollen Eigentum und für die andere Hälfte in Nießbrauch für die Ehefrau und seinen fünf Töchtern für die andere Hälfte zu je 1/10 Anteil.
Ich habe mir die Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 23.05.2019 und des EUGH vom 12.10.2017 durchgelesen, bin aber für mich noch zu keinem Ergebnis gekommen.
- Ich weiß zum einen nicht wie ich das neue Eigentumsverhältnis in der Abteilung I darstellen soll (Ehefrau und Töchter in Erbgengemeinschaft?, die Ehefrau zu einem Bruchteil? aber auf welcher Grundlage würde ich hier einen Bruchteil eintragen?)
- zum anderen bin ich noch unsicher bezüglich des Vindikationslegats, wenn ich den Nießbrauch eintrage, welchen Inhalt hat dieser? Angaben zur Ausgestaltung des Nießbrauchs habe ich nicht. Gilt hier der gesetzliche Inhalt?
Ich würde mich über Antworten und Hilfe sehr freuen!