2 Anträge Kraftloserklärung Brief verschiedene Antragsteller

  • Guten Morgen,

    ich bearbeite seit kurzem Aufgebotssachen während einer Elternzeitvertretung und habe folgenden Sachverhalt:

    Finanzamt beantragt Kraftloserklärung eines Grundpfandrechtsbrief einer Eigentümergrundschuld - Antragsberechtigung des Finanzamtes liegt vor (Pfändungs - und Einziehungsverfügung)
    Eidesstattliche Versicherung des Eigentümers/Grundpfandrechtsgläubigers muss ergänzt werden. ZwVfg. ist bereits raus.

    Nun habe ich einen zweiten Antrag über das selbe Recht zur Kraftloserklärung des Briefes durch eine Notarin, welche für den Eigentümer handelt. Die eidesstattliche Versicherung ist vollständig.

    Finanzamt hat sich mit Notarin in Verbindung gesetzt, wie sie weiter verfahren wollen.

    Kann man die Anträge verbinden? Dann habe ich allerdings zwei Antragsteller. Wenn die Notarin Ihren Antrag zurücknimmt, kann ich dennoch die eidesstattliche Versicherung gelten lassen?
    Wenn keiner seinen Antrag zurücknimmt, habe ich zwei Verfahren, kann doch aber nur einmal das Aufgebot erlassen oder?
    Gehe ich dann nach der zeitlichen Reihenfolge der Anträge? Erste Verfahren Aufgebot erlassen, zweite Verfahren zurückweisen? Aber mit welcher Begründung?

    Vielen Dank für eure Antworten.

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