Wertersatz - Zulassung zur Auszahlung gem. 469 k Abs. II StPO

  • Hallo in die Runde,

    folgende Fallkonstellation:

    AG - Jugendsache - Wertersatz

    Betrag ist eingezahlt worden. Geschädigte ergibt sich nicht aus der Einziehungsentscheidung, sondern aus einem handschriftlichen, richterlichen Vermerk. Anspruch wurde innerhalb der Frist angemeldet.

    Gibt es ein Formerfordernis für die richterliche Zustimmung zur Auszahlung oder reicht auch hier ein einfaches "Ja" des Abt. Ri., wenn ich zur Zustimmung vorlege...:gruebel:?

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