VKH - Erwerb von Eigentumswohnung

  • Hallo,
    bei einer VKH Überprüfung hat sich herausgestellt, dass der Antragsteller zwischenzeitlich eine ETW im Wert von 175.000 EUR gekauft hat. Er hat hierfür ein Darlehen aufgenommen in Höhe von noch 155.000 EUR und tilgt dieses bereits. Außerdem hat er anstelle seines alten Autos nun einen neuen SUV geleast. Es kommen weitere Kosten i.H.h. von 70.000 EUR für eine Hausrenovierung hinzu..
    Unter'm Strich zahlt er durch die Tilgung und Nebenkosten für die ETW genauso viel wie für die Wohnung zuvor an Miete.
    Der Rat meiner Kollegen ist, das Verfahren wegzulegen, da sich unter dem Strich die Verhältnisse nicht verbessert haben.

    Hat jemand eine Idee, wie man damit umgehen könnte? Ich finde es irgendwie nicht in Ordnung, dass der Ast. einerseits VKH ohne Raten hat und andererseits sich eine ETW und einen SUV "gönnt".

    Danke im Voraus :)

  • Das Darlehen nicht berücksichtigen weil nachrangig zu den Schulden der PKH und Mietkosten (außer Nebenkosten) hat er ja keine mehr. :teufel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Tja, es gibt Fälle, da ist das ungerecht aber da muss auch ich sagen: Ist nunmal so.

    Hier macht mich stutzig, dass er weniger aufgenommen hat, als er finanziert hat. Also war da Vermögen vorhanden. Erlangt ? Vorhanden und verschwiegen ? Ich würde da mal nachbohren.

    Und du sprichst von einer ETW aber von Hausrenovierung ? Sind das zwei verschiedene Bauten ?

  • Genau, wenn es die Restschuld ist, hatte er was.

    Das wäre anzugeben gewesen, selbst wenn es nicht hätte verwertet werden dürfen, Stickwort: Erwerb eines angemessen Grundstücks.

    Hat er was und gibt es nicht an: Falschangabe, aufheben. Hat er das erlangt: Hätte er mitteilen müssen, aufheben.

  • Das Darlehen nicht berücksichtigen weil nachrangig zu den Schulden der PKH und Mietkosten (außer Nebenkosten) hat er ja keine mehr. :teufel:

    Das Darlehen wäre m.E. in Höhe der (jetzt weggefallenen) Mietkosten zu berücksichtigen, darüber hinaus aber nicht. Die Problematik wäre aber eh zurückzustellen, da ich mir die gleichen Fragen wie Störtebecker stelle und das vorrangig klären würde.

    Ergänzung:
    ... und wegen des SUVs würde ich nachhaken, warum das notwendig war. Wenn das alte Auto eine 30 Jahre alte Klapperkiste war, die jetzt den Geist aufgegeben hat, und er das Auto für die Arbeit braucht, braucht er halt ein Auto und das notfalls über Kredit/Leasing. Darüber, in welcher Höhe diese Neubelastung notwendig war ("musste es der teure SUV sein oder hätte ein kleinerer Wagen, günstigerer Wagen nicht auch gereicht?"), kann man später immer noch streiten.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

    Einmal editiert, zuletzt von Schneewittchen (12. August 2021 um 15:41) aus folgendem Grund: Ergänzt

  • Ratenzahlung auf Darlehen, die erst nach Kenntnis von entstandenen oder bevorstehenden Prozesskosten begründet wurden, können in der Regel nicht berücksichtigt werden, weil die Prozesskosten inswoeit vorrangig zu bedienen sind. Etwas anderes gilt aber für notwendige Anschaffungen (Zöller, ZPO, 33. Auflage, 2020, § 115 ZPO Rn. 44 - juris - mit weiteren Nachweisen). [TABLE='width: 784']

    [tr]


    [TD='class: TD70']Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 115 ZPO[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!