Vollmacht des Drittschuldners

  • Hallo,

    Gepfändet wurden der Miterbteil des Schuldners am Nachlass, der Anspruch auf Erbteilung und Auseinandersetzung und Anspruch auf Teilung des Versteigerungserlöses und Auszahlung. Für zwei Drittschuldner liegt eine Vollmacht in beglaubigter Fotokopie vor mit folgendem Inhalt:

    "Nachlassvollmacht: Ich bevollmächtigte X, den gesamten Nachlass der Erblasser in meinem Namen zu verwalten und abzuwickeln sowie mich bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und in allen sonstigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, umfassen zu vertreten."

    Danach werden noch Beispiele aufgezählt. Großzügig könnte man das aufgrund der Vollmacht (alle sonstigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nachlass) an den Drittschuldner zu stellen.

    Die Vollmacht liegt leider nur in beglaubigter Fotokopie und nicht in Ausfertigung oder Original vor. Würdet ihr den Pfüb erlassen mit Zustellung an den DS vertr. d. den Bevollmächtigten?

  • ... Würdet ihr den Pfüb erlassen mit Zustellung an den DS vertr. d. den Bevollmächtigten?


    Ja, wenn der Bevollmächtigte im Antrag genannt ist.

    Das Vorliegen einer wirksamen Bevollmächtigung beim Drittschuldner ist m. E. durch das Vollstreckungsgericht bei Pfüb-Erlass nicht zu prüfen. Die Angabe eines Bevollmächtigten im Pfüb-Antrag liegt in der Verantwortung des Gläubigers.

    (Unabhängig davon sollte die eingereichte Vollmacht zur Vertretung des Drittschuldners genügen.)

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