Formwechsel GmbH in Genossenschaft

  • Neuester Schrei ist offenbar die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine Genossenschaft.
    Dazu eine Frage, mit der ich bisher nicht so richtig weiterkomme:

    Die formwechselnde GmbH hat lediglich einen Gesellschafter, der damit einziges Gründungsmitglied der Genossenschaft ist.
    Gem. § 255 Abs. 2 UmwG ist eine solche Umwandlung erstmal möglich.
    Jedoch schreibt Semler/Stengel (3. Auflage) in § 255 RZ 14 sinngemäß:
    Der Beschluss zum Formwechsel kann durchaus von nur einem Mitglied gefasst werden, bei Anmeldung zum Register aber müssen schon so viele Mitglieder da sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat besetzt werden können.
    Bei Kleingenossenschaft wie es sich bei mir darstellt also mind. 2 (ein Vorstand, ein Bevollmächtigter der Generalversammlung).

    Beschluss und Anmeldung wurden am selben Tag beurkundet und kurz darauf eingereicht, von weiteren Mitgliedern weiß ich daher erstmal nichts.

    Gibt es bereits Erfahrungen damit? Wäre erstmal die Aufnahme ausreichender Mitglieder nebst Besetzung der notwendigen Positionen nachzuweisen, bevor der Formwechsel eingetragen werden kann?
    Oder wäre eine solche Prüfung nach Ablauf der Jahresfrist des § 255 Abs. 2 UmwG ausreichend?

    Danke im voraus.

  • Aus dem Bauch heraus: Für die Anmeldung und Eintragung sollte bei kleiner eG und Verzicht auf den Aufsichtsrat ein Vorstand genügen, da auch nur dieser anmeldet (§ 254 Abs. 2 UmwG) und einzutragen ist. Der Nachweis der Mindestanzahl von drei Mitgliedern kann dann in der Frist des § 255 Abs. 2 UmwG erfolgen.

    Dafür sprechen aus meiner Sicht auch die Formulierungen in der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 75/94, S. 160): Der "Umwandlungsvorgang als solcher" soll erleichtert und nicht durch eine Mindestgründeranzahl beschränkt werden. Nur der "Fortbestand des Rechtsträgers" kann dann von der Mitgliederzahl abhängig gemacht werden. Dem würde wohl eine Kontrolle der erforderlichen Mitglieder vor der Eintragung entgegenstehen.

    Wie hast/wirst Du Dich entschieden/entscheiden?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich kann dazu nur als Nach-Bearbeiterin berichten:
    Nach dem Formwechsel habe ich die Genossenschaft darauf hingewiesen, dass sie ihre Mitgliederzahl bis zum x. erhöhen muss, und über Rechtsfolgen informiert, wenn sie es nicht tut.
    Kurz darauf kam die Nachricht über die Aufnahme weiterer Personen, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht Personen sind, die von dem bisher einzigen Mitglied ges. /organschaftlich vertreten werden.

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