Huhu,
darf man den klägerischen Gerichtskostenvorschuss verrechnen, wenn der Rechtstreit beiderseitig für erledigt erklärt wurde und ein §91a ZPO Beschluss über die Kosten ergangen ist, indem der Beklagte die Kosten zu tragen hat.
Beklagte hat PKH, Kläger nicht.
LG