Hallo,
im vorliegenden Fall wurde BerH für den Widerspruch gegen einen Jobcenterbescheid erteilt und auch bereits abgerechnen. Jetzt wurde vom RA ein Urteil vom Sozialgericht eingereicht aus dem hervor geht, dass das Jobcenter zu leisten hat. Das Jobcenter trägt die Kosten.
Wie beläuft es sich jetzt mit dem § 63 SGB X - wie läuft das Einziehungsverfahren? Muss ich die Kosten der BerH vom Jobcenter einfordern? Leider habe ich dies noch nie gehabt und bin daher ein bisschen ratlos, wie ich ggf. die Kosten vom Jobcenter erstattet bekomme.
Vielen Dank für die Hilfe