Hallo, ich habe einen Insolvenzverwalter, der im Vergütungsantrag einen Zuschlag für die Vielzahl von Anfechtungsansprüchen (bei nur einem Anfechtungsgegner) beantragt. Er hatte jedoch die von ihm vorgenommene rechtliche Beurteilung und anschließende Geltendmachung der Anfechtungsansprüche der Masse in Rechnung gestellt (ca. 1.800 €). Diesen Betrag hat er von seinem beantragten Zuschlag abgezogen und möchte dann noch zusätzlich 40 % (statt 50%) hier 7.400 €.
Ist so ein Verfahren bei Euch üblich? Ich hatte bisher noch nicht den Fall dass der IV eine Anwaltsrechnung für sein eigenes Tätigwerden stellt und zudem noch einen Zuschlag beantragt
Die Massemehrung durch die Anfechtungen betrug rd. 75 T€. Ich hatte eine Vergleichsrechnung erbeten, da diese in seinem Antrag nicht enthalten war. Hier stellt er sich auf den Standpunkt, dass diese nicht erforderlich sei, da die Anfechtungsansprüche von Beginn an Teil der Insolvenzmasse seien und nicht erst durch ein Handeln des IV entstehen. Wie ist denn Eure Meinung hierzu? Ich habe bislang stets eine Vergleichsrechnung erfordert.